EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

EFRE/JTF-Programm Nordrhein-Westfalen 2021-2027

 

Ideen entwickeln, Projekte fördern, Vorhaben realisieren und Potentiale in Nordrhein-Westfalen entfalten

Rechtsgrundlage für die EFRE-Förderung in Nordrhein-Westfalen sind die Verordnungen (EU) 2021/1060 (Dachverordnung), (EU) 2021/1058 (EFRE-Verordnung) und (EU)2021/1056 (JTF-Verordnung). Die Inhalte des Programms basieren auf den Investitionsleitlinien (Anhang D des Länderberichts 2019), der EFRE-Strategiekonferenz am 28. August 2019, dem Online-Konsultationsverfahren 2020 und der strategischen Umweltprüfung 2021-2027. Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 wurde am 28. Juni 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt; seine Inhalte können Sie dem Programmtext entnehmen.

Die EFRE-Förderung erstreckt sich auf das gesamte Land Nordrhein-Westfalen. Die JTF-Förderung beschränkt sich auf die Gebiete, die besonders durch den Kohleausstieg betroffen sind. Dies sind das Rheinische Revier (ohne den Kreis Euskirchen) und im nördlichen Ruhrgebiet die Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl. Die Abgrenzung der JTF-Fördergebietskulisse erfolgte auf der Grundlage sogenannter territorialer Pläne, die Teil des von der EU-Kommission genehmigten EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 sind. Nur Investitionen, die den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang entsprechen, können finanzielle Unterstützung aus dem JTF erhalten.

>> EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027

>> Territorialer Plan für einen gerechten Übergang (TJTP) - Nördliches Ruhrgebiet

>> Territorialer Plan für einen gerechten Übergang (TJTP) - Rheinisches Revier

>> Dachverordnung (EU) 2021/1060

>> EFRE-Verordnung (EU) 2021/1058

>> JTF-Verordnung (EU) 2021/1056


Aufrufe und Fördermaßnahmen

Erfahren Sie mehr über die bereits gestarteten Aufrufe und Fördermaßnahmen sowie zum Zeitplan weiterer Starts unter:
Wege zur Förderung

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