Zur Unterstützung des Begleitausschusses und zur Vorbereitung seiner Sitzungen wird ein Arbeitsausschuss gebildet. Ihm gehören die für die Programmdurchführung zuständigen zwischengeschalteten Stellen und Fachressorts und Fondsverwalter an. Dies sind:
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW,
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW,
- Ministerium für Verkehr NRW,
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW,
- Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW,
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW,
- Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW,
- Ministerium der Finanzen NRW,
- Staatskanzlei NRW,
- Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales NRW,
- je ein/e Vertreter/in der fünf Bezirksregierungen in NRW,
- NRW.BANK,
- Landes-Gewerbeförderungsstelle des Handwerks NRW,
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW,
- Leitmarktagentur.NRW,
- Prüfbehörde für den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung.
Der Vorsitz wird von dem/der Abteilungsleiter/in des Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW ausgeübt, in deren Aufgabenbereich die Verwaltungsbehörde für den EFRE angesiedelt ist.
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