Die Europäischen Union stellt hohe Anforderungen an Planung, Durchführung und Kontrolle der Finanzen. Deshalb und um unter anderem die Transparenz aller Verfahren zu sichern, wurde der Begleitausschuss geschaffen. In ihm sind gesellschaftliche Gruppen des Landes Nordrhein-Westfalen und die öffentliche Verwaltung aus EU, Bund und Land vertreten.
Den Vorsitz im Begleitausschuss führt der Staatssekretär des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Begleitausschuss hat in der konstituierenden Sitzung am 20. November 2014 seine Tätigkeit aufgenommen.
Zu den Aufgaben des Begleitausschusses gehören auch Prüfung und Billigung der Auswahlkriterien für Projekte, Bewertung der Fortschritte der Zielerreichung und Durchführungsergebnisse des Programms sowie Prüfung und Billigung von Programmänderungen. Die Aufgaben des Begleitausschusses sind in Artikel 49 und 110 der Verordnung (EG) 1303/2013 geregelt.
Stimmberechtigte Mitglieder des Begleitausschusses mit je einer Stimme sind Vertreter/innen der folgenden Behörden und Organisationen:
Mit beratender Stimme gehören dem Begleitausschuss an:
die Europäische Kommission unter der Leitung des/der Vertreters/in der für die Intervention federführenden Generaldirektion Regionalpolitik,
Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds,
Verwaltungsbehörde für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung,
Vertreter/in der Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit,
Bescheinigungsbehörde für den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung,
Vertreter/in für den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung.