Begleitausschuss

Die Europäischen Union stellt hohe Anforderungen an Planung, Durchführung und Kontrolle der Finanzen. Deshalb und um unter anderem die Transparenz aller Verfahren zu sichern, wurde der Begleitausschuss geschaffen. In ihm sind gesellschaftliche Gruppen des Landes Nordrhein-Westfalen und die öffentliche Verwaltung aus EU, Bund und Land vertreten.

Den Vorsitz im Begleitausschuss führt der Staatssekretär des Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Begleitausschuss hat in der konstituierenden Sitzung am 20. November 2014 seine Tätigkeit aufgenommen.

Zu den Aufgaben des Begleitausschusses gehören auch Prüfung und Billigung der Auswahlkriterien für Projekte, Bewertung der Fortschritte der Zielerreichung und Durchführungsergebnisse des Programms sowie Prüfung und Billigung von Programmänderungen. Die Aufgaben des Begleitausschusses sind in Artikel 49 und 110 der Verordnung (EG) 1303/2013 geregelt.

Stimmberechtigte Mitglieder des Begleitausschusses mit je einer Stimme sind Vertreter/innen der folgenden Behörden und Organisationen:

  • je ein/e Vertreter/in der Fraktionen des Landtages,
  • die Bezirksregierungen,
  • LeitmarktAgentur.NRW,
  • Verwaltungsbehörde für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung,
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
  • Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW,
  • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW,
  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW,
  • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW,
  • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW,
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW,
  • Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW,
  • Staatskanzlei NRW,
  • Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien NRW
  • Vereinigung der Industrie- und Handelskammern des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • Westdeutscher Handwerkskammertag,
  • Deutscher Gewerkschaftsbund,
  • Landesverband NRW des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.,
  • Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros u. Gleichstellungsstellen NRW,
  • Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege NRW,
  • ein/e Vertreter/in der nordrhein-westfälischen Hochschulen,
  • ein/e Vertreter/in der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen,
  • Wuppertalinstitut für Klima, Umwelt, Energie GmbH,
  • je ein/e Vertreter/in der gebildeten 10 Regionen (Ruhrgebiet, Niederrhein, Mittlerer Niederrhein, Aachen, Köln-Bonn, Bergisches Städtedreieck, Ostwestfalen-Lippe, Südwestfalen, Düsseldorf-Mettmann, Münsterland),
  • ein/e Vertreter/in der kommunalen Spitzenverbände,
  • Landesvereinigung der Unternehmerverbände NRW e.V.,
  • Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften,
  • Kommunale Wirtschaftsförderung NRW.

Mit beratender Stimme gehören dem Begleitausschuss an:

  • die Europäische Kommission unter der Leitung des/der Vertreters/in der für die Intervention federführenden Generaldirektion Regionalpolitik,

  • Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds,

  • Verwaltungsbehörde für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung,

  • Vertreter/in der Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit,

  • Bescheinigungsbehörde für den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung,

  • Vertreter/in für den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung.