Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 28. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wurden auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind
Eine gesetzliche Regelung im Unterschwellenbereich existiert bislang nicht, wodurch in diesem Bereich aktuell kein Ausschluss russischer Unternehmen rechtssicher möglich ist.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht:
>> Hinweise zur aktuellen Anwendung der Sanktionen im Bereich der Beschaffung