EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

3. Förderaufruf „NRW-Patent-Validierung"

Erfindungen und Patente sind ihrer Zeit oft weit voraus. Unternehmen ist es daher häufig zu risikoreich, vor dem Proof of Concept zu investieren. Ziel des Förderprogramms NRW-Patent-Validierung ist die Steigerung der Anwendungsreife von Hochschul-Erfindungen und deren anwendungsorientierte Validierung zur Verbesserung der Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule. Dieser Förderansatz soll das Innovationspotenzial der NRW-Hochschulen heben und das Hochschul-Know-how der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anwendung zuführen. Die Vorhaben sollen zur Umsetzung der NRW-Forschungsstrategie „Fortschritt NRW“ beitragen.

Gefördert werden können Projekte von Hochschulen (Hochschul-Erfinder/innen) zur Weiterentwicklung von Hochschul-Erfindungen/-Patenten mit relevantem Marktpotenzial. Dies umfasst sowohl die Erstellung eines Proof of Concepts wie auch die Entwicklung von Prototypen. Damit soll die Verwertung von Hochschulerfindungen und Hochschul-Know-how, abgesichert durch Patente, unterstützt werden.

Die Fördermittel (Zuschussförderung) können für Vorhaben mit einem Förderzeitraum von längstens 24 Monaten für folgende Ausgaben beantragt werden:

  • Personalpauschalen für direkt dem Projekt zugeordnetes zusätzliches Personal in den antragstellenden Hochschulen
  • Gemeinausgabenpauschalen
  • Projektspezifische Sach- und Materialausgaben
  • Investitionen sowie Ausgaben für Fremdleistungen


Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge auf Förderung können spätestens bis zum 30. Juni 2017 eingereicht werden. In den Folgejahren sind weitere Aufrufe geplant. Auf Grundlage der Antragsunterlagen schlägt ein unabhängiges Gutachtergremium eine Auswahl von förderungswürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor. Die anschließende Bewilligung der Fördervorhaben wird von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt.

Weiterführende Informationen und Bewerbungsunterlagen