Start-ups leisten einen entscheidenden Beitrag, um die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu bewältigen. Sie sind ein wesentlicher Treiber innovativer Technologien und Lösungen. Ziel des Förderangebots „Go-to-Market Gutschein“ ist, nordrhein-westfälischen Start-ups den erfolgreichen Eintritt in den Markt zu erleichtern, indem die Qualität von Prototypen verbessert wird.
Die Qualität des Prototyps ist dabei maßgebender Erfolgsfaktor. Da junge Gründungsteams typischerweise jedoch nicht über alle benötigten Erfahrungen für die Prototypenentwicklung verfügen, müssen sie bereits frühzeitig auf externe Kompetenzen zurückgreifen, die über das Förderangebot mitfinanziert werden sollen. Dafür stehen 31,5 Millionen Euro an EU- und Landesmitteln zur Verfügung.
Die Förderung soll bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung den Zugang zu externen Kompetenzen wie beispielsweise Software-Entwicklung ermöglichen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren sowie Beratungsdienstleistungen durch Coachinnen bzw. Coaches und Mentorinnen und Mentoren gefördert. Die Zusammenarbeit mit den v. g. Personen ist dabei zwingende Förderungsvoraussetzung.
Zuwendungsberechtigt sind nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 2 Mio. Euro, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Die Größenklasse des Unternehmens bestimmt sich gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung.
Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderbekanntmachung und der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Der Förderaufruf sieht ein einstufiges Verfahren vor. Anträge können fortlaufend bis zum 31.10.2026 über das EFRE.NRW.Online-Portal bzw. schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.
Nutzen Sie bitte im Vorfeld das Beratungsangebot der Innovationsförderagentur NRW.
Innovationsförderagentur NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Fachliche Betreuung:
Dr. Sascha Knops
Telefon: 02461 61-85012
go-to-market.in.nrw(at)fz-juelich.de
Administrative Betreuung:
Lars Lüttgen
Telefon: 02461 61-9377
go-to-market.in.nrw(at)fz-juelich.de
Informieren Sie sich im Vorfeld online über die Inhalte, die Förderbedingungen und das Antragsverfahren.
06.06.2024, 10:00 Uhr
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