EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Go-to-Market Gutschein

Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups

Start-ups leisten einen entscheidenden Beitrag, um die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu bewältigen. Sie sind ein wesentlicher Treiber innovativer Technologien und Lösungen. Ziel des Förderangebots „Go-to-Market Gutschein“ ist, nordrhein-westfälischen Start-ups den erfolgreichen Eintritt in den Markt zu erleichtern, indem die Qualität von Prototypen verbessert wird.

Die Qualität des Prototyps ist dabei maßgebender Erfolgsfaktor. Da junge Gründungsteams typischerweise jedoch nicht über alle benötigten Erfahrungen für die Prototypenentwicklung verfügen, müssen sie bereits frühzeitig auf externe Kompetenzen zurückgreifen, die über das Förderangebot mitfinanziert werden sollen. Dafür stehen 31,5 Millionen Euro an EU- und Landesmitteln zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Die Förderung soll bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung den Zugang zu externen Kompetenzen wie beispielsweise Software-Entwicklung ermöglichen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren sowie Beratungsdienstleistungen durch Coachinnen bzw. Coaches und Mentorinnen und Mentoren gefördert. Die Zusammenarbeit mit den v. g. Personen ist dabei zwingende Förderungsvoraussetzung.

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsberechtigt sind nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 2 Mio. Euro, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Unternehmen darf gemäß erstmaliger Eintragung ins Handelsregister oder erstmaliger Anzeige zum Gewerberegister höchstens 3 Jahre alt sein.
  • Der Unternehmenssitz muss in Nordrhein-Westfalen liegen und während des gesamten Projekts aufrechterhalten werden.
  • Das Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
  • Das Unternehmen darf die Tätigkeit eines anderen Unternehmens nicht übernommen haben, es sei denn, der Umsatz der übernommenen Tätigkeit macht weniger als 10 % des Umsatzes aus, den das antragstellende Unternehmen im Geschäftsjahr vor der Übernahme erzielt hat.
  • Das Unternehmen darf kein anderes Unternehmen übernommen haben oder aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sein. Es sei denn, der Umsatz des übernommenen Unternehmens macht weniger als 10 % des Umsatzes des antragstellenden Unternehmens im Geschäftsjahr vor der Übernahme aus. Alternativ darf der Umsatz des aus einem Zusammenschluss hervorgegangenen Unternehmens um weniger als 10 % höher sein als der Gesamtumsatz, den die beiden sich zusammenschließenden Unternehmen im Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss erzielt haben.

Die Größenklasse des Unternehmens bestimmt sich gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung.

Förderrichtlinie / Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderbekanntmachung und der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Download "Förderbekanntmachung Go-to-Market Gutschein"

Link "Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein)"


Antragstellung / Fristen

Der Förderaufruf sieht ein einstufiges Verfahren vor. Anträge können fortlaufend bis zum 31.10.2026 über das EFRE.NRW.Online-Portal bzw. schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.

Nutzen Sie bitte im Vorfeld das Beratungsangebot der Innovationsförderagentur NRW.


Kontakt / Beratung

www.in.nrw/go-to-market

Innovationsförderagentur NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Fachliche Betreuung:
Dr. Sascha Knops

Telefon: 02461 61-85012
go-to-market.in.nrw(at)fz-juelich.de

Administrative Betreuung:
Lars Lüttgen
Telefon: 02461 61-9377
go-to-market.in.nrw(at)fz-juelich.de


Infoveranstaltungen

Informieren Sie sich im Vorfeld online über die Inhalte, die Förderbedingungen und das Antragsverfahren.

06.06.2024, 10:00 Uhr 
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