Technologische Innovationen sind ein wichtiger Schlüssel für eine nachhaltige Transformation. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag, um Wertschöpfung und Beschäftigung vor Ort zu sichern und den Strukturwandel im Rheinischen Revier und dem nördlichen Ruhrgebiet zu bewältigen. Mit dem neuen Förderangebot „Gründungs- und Technologiezentren“ unterstützen Land und EU die Ausstattung von Gründungs- und Technologiezentren, um passgenaue Räume, Werkstätten und Labore für innovative Technologievorhaben zur Verfügung zu stellen.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union stellen dafür aus dem Just Transition Fund (JTF) Fördermittel für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
Ausstattung und Modernisierung von spezialisierten Inkubatoren, Werkstätten, Pilotfabriken und Maker Spaces in bestehenden Gründungs- und Technologiezentren.
Zur Ausstattung gehören unter anderem Laboreinrichtungen, Maschinen, Werkzeuge, Großtestanlagen, Testvorrichtungen, Versuchs- und Erprobungsanlagen, technische Geräte, Pilot- und Demonstrationsanlagen, IT-Ressourcen.
Die Modernisierung der entsprechend ausgestatteten Räume ist förderfähig, soweit diese der Wiederherstellung eines zwischenzeitlich verloren gegangenen zeitgemäßen Gebrauchskomforts dient oder für den Betrieb der Ausstattung erforderlich ist.
Für diese Förderung sind auch innovative, neue und wegweisende Vorhaben mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial für den EU-Binnenmarkt angesprochen, die die Ziele der neuen EU-Initiative „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) erfüllen oder dazu beitragen, Abhängigkeiten der Europäischen Union zu verringern.
Sie sollen die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien (digitale Technologien und technologienintensive Innovationen, umweltschonende oder ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien) unterstützen oder entsprechende Wertschöpfungsketten in der Europäischen Union sichern.
Die Förderung richtet sich unter anderem an:
Geförderte Vorhaben müssen im Rheinischen Revier im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss, des Rhein-Erft-Kreises, des Kreises Düren, des Kreises Heinsberg, der Städteregion Aachen oder der Stadt Mönchengladbach bzw. im nördlichen Ruhrgebiet im Gebiet der Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck oder Marl umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderrichtlinie und der Förderbekanntmachung zu entnehmen.
Download Förderbekanntmachung "Gründungs- und Technologiezentren"
Download Förderrichtlinie zur Umsetzung der Gründungs- und Technologiezentren
Archiv: Download "Förderbekanntmachung Gründungs- und Technologiezentren"
Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal.
Antragstellungen sind fortlaufend möglich. Nutzen Sie im Vorfeld bitte das Beratungsangebot.
Bezirksregierung Düsseldorf
Zejnulla Sinani
0211 475-2495
zejnulla.sinani(at)brd.nrw.de
Sarah Menzel
Telefon: 0211 4755-232
Sarah.Menzel(at)brd.nrw.de
Bezirksregierung Münster
Anja Farwick
0251 411- 2458
Anja.Farwick(at)bezreg-muenster.nrw.de
Romy Sterthaus
0251 411-3971
Romy.Sterthaus(at)bezreg-muenster.nrw.de
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