Rechtsgrundlage für die EFRE-Förderung in Nordrhein-Westfalen sind die Verordnungen (EU) 2021/1060 (Dachverordnung), (EU) 2021/1058 (EFRE-Verordnung) und (EU)2021/1056 (JTF-Verordnung). Die Inhalte des neuen Programms basieren auf den Investitionsleitlinien (Anhang D des Länderberichts 2019), der EFRE-Strategiekonferenz am 28. August 2019, dem Online-Konsultationsverfahren 2020 und der strategischen Umweltprüfung 2021-2027.
Ende November 2021 hat die EFRE-Verwaltungsbehörde das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung ist am 28. Juni 2022 erfolgt. Informationen zu den Inhalten können Sie dem Programmtext des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 entnehmen. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 9. September 2022 wurden potenzielle Antragsteller und Antragstellerinnen über die Inhalte des EFRE/JTF-Programmes NRW 2021-2027 informiert. Die ersten Förderanträge können seit dem 2. November 2022 gestellt werden.
>> EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027
>> Dachverordnung (EU) 2021/1060
>> EFRE-Verordnung (EU)2021/1058
>> Investitionsleitlinien (Anhang D des Länderberichts 2019)
Erfahren Sie mehr über die bereits gestarteten Aufrufe und Fördermaßnahmen sowie zum Zeitplan weiterer Starts unter:
Wege zur Förderung
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