Rechtsgrundlage für die EFRE-Förderung in Nordrhein-Westfalen sind die Verordnungen (EU) 2021/1060 (Dachverordnung) und (EU) 2021/1058 (EFRE-Verordnung). Die Inhalte des neuen Programms basieren auf den Investitionsleitlinien (Anhang D des Länderberichts 2019), der EFRE-Strategiekonferenz am 28. August 2019, dem Online-Konsultationsverfahren 2020 und der strategischen Umweltprüfung 2021-2027. Ende November 2021 hat die EFRE-Verwaltungsbehörde das Programm für den EFRE.NRW 2021-2027 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wird im Sommer 2022 erwartet. Informationen zu den geplanten Inhalten können Sie dem Programmentwurf des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 entnehmen (vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission).
>> Entwurf EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027
>> Dachverordnung (EU) 2021/1060
>> EFRE-Verordnung (EU)2021/1058
>> Investitionsleitlinien (Anhang D des Länderberichts 2019)
>> Online-Konsultationsverfahren EFRE.NRW
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