EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Jetzt bewerben: Landesinitiative „Zukunft durch Innovation.NRW“ – Aufruf zur Projekteinreichung im Förderprogramm EFRE-zdi

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW fördern auch weiterhin gemeinsam im Rahmen der Landesinitiative zdi den Auf- bzw. Ausbau der zdi-Netzwerke. Die Einbindung von Partnern aus der regionalen Wirtschaft, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), ist Voraussetzung für eine Antragstellung.

Ziele des neuen Programms sind die systematische Gewinnung von Wirtschaftspartnern für die zdi-Netzwerke und die Schaffung neuer Schülerlaborangebote in NRW. Dafür stellt das NRW-Wirtschaftsministerium Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bis September 2019 zur Verfügung. Anträge können laufend bis spätestens 30.06.2016 eingereicht werden. Die Förderquote des Programms beträgt maximal 50%. Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilen.

Teilprogramm 1: Einbindung von KMU in die Arbeit und Finanzierung von zdi-Netzwerken

Zentrales Anliegen des Teilprogramms 1 ist die systematische, nachhaltige und substanzielle Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen in die Arbeit und Finanzierung von zdi-Netzwerken. Förderung erhalten bestehende zdi-Netzwerke, die dieses Ziel gemeinsam mit wirtschaftsnahen Organisationen umsetzen wollen. Auch Partner eines zdi-Netzwerks sind antragsberechtigt, sofern der Träger des Netzwerks einer solchen Antragstellung schriftlich zustimmt. Die maximale Fördersumme pro zdi-Region beträgt für diesen Förderbaustein im Normalfall 120.000,- EUR pro Antrag. In diesem Teilprogramm sollte der Anteil der Personalkosten mindestens 70% betragen. 

Teilprogramm 2: Entwicklung von dezentralen MINT-Angeboten, insbesondere unter Einbindung von Berufskollegs und Schülerlaboren

Zentrales Anliegen des Teilprogramms 2 ist der Ausbau der Schülerlaborlandschaft in NRW. Gefördert werden bestehende zdi-Netzwerke, die gemeinsam mit wirtschaftsnahen Organisationen oder Hochschulen / hochschulnahen Organisationen dezentrale MINT-Angebote aufbauen wollen. Antragsberechtigt sind zdi-Netzwerke oder deren Partner, sofern der Träger des Netzwerks einer solchen Antragstellung schriftlich zustimmt. Die maximale Fördersumme je zdi-Netzwerk beträgt für diesen Förderbaustein im Normalfall 120.000,- EUR. In diesem Teilprogramm sollte der Anteil der Sachausgaben und Investitionen mindestens 70% betragen.

Voraussetzung für eine Förderung in beiden Teilprogrammen ist eine Kofinanzierung mindestens in Höhe der beantragten Fördersumme durch Eigen- oder Drittmittel (z.B. durch Kommune, Verbände, Unternehmen, andere Netzwerkpartner).

Anträge für beide Teilprogramme können laufend eingereicht werden. Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt durch eine unabhängige Jury, die in regelmäßigen Abständen tagt, jeden Antrag bewertet und im Erfolgsfall eine Förderempfehlung ausspricht.