Die durch COVID-19 ausgelöste, weltweite Krise stellt auch die Zuwendungsempfänger und die Verwaltung im EFRE in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Wir alle haben das Ziel, begonnene Projekte und das operationelle Programm 2014 – 2020 erfolgreich umzusetzen. Dazu bedarf es nicht nur einer guten Zusammenarbeit und erheblicher Kraftanstrengung, sondern auch eines angemessenen rechtlichen Rahmens, für den sich die EFRE-Verwaltungsbehörde gegenwärtig stark macht. Die Zuwendungsempfänger sind nun aufgefordert, selbständig zu prüfen, ob Verschiebungen oder Anpassungen ihrer Vorhaben erforderlich werden und welche notwendigen Maßnahmen sich daraus für die Vorhabenumsetzung ergeben, teilt die EFRE-Verwaltungsbehörde in einem aktuellen Schreiben mit. Bei diesen Entscheidungen seien die Anforderungen der zuständigen staatlichen Stellen (auf kommunaler Ebene in der Regel die Gesundheitsämter, im Übrigen landesweite Regelungen durch die Landesregierungen) zu beachten.
Eine hierzu ergangene allgemeine Mitteilung finden Sie unter diesem >> Link.
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