Mit dem 2. Call des Projektaufrufs "KommunalerKlimaschutz.NRW" wird das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Umsetzung von Maßnahmen fördern, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen in einer Kommune verringern. In Verbindung mit treibhausgasmindernden Maßnahmen sind auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel förderfähig. Die Frist endet am 28. Juni 2018.
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