Der EU ist es ein besonderes Anliegen, dass der Einsatz der europäischen Mittel für die Menschen vor Ort sichtbar wird. Dazu sind die Projektverantwortlichen verpflichtet, durch verschiedene Kommunikationsmaßnahmen auf die Unterstützung ihrer Projekte durch die EU aufmerksam zu machen. Rechtsgrundlage für die Umsetzung sind die Vorschriften zur Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation der Dachverordnung (EU) 2021/1060 (Titel IV, Kapitel III, Abschnitt I sowie Anhang IX zu den Artikeln 47, 49 und 50).
Bei allen öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen und auf allen Kommunikationsmaterialien muss der Hinweis auf die Förderung aus der EU (Logo) auf den ersten Blick ersichtlich platziert sein. Das gilt sowohl für Druckerzeugnisse wie auch für elektronische Medien. Dabei ist folgendes zu beachten:
Die nachfolgenden Vorlagen sind in unveränderter Form anzuwenden.