EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte im nördlichen Ruhrgebiet (JTF)

Ziel der Förderung ist es, in den Städten Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl bis zum Jahr 2030 bedeutende Bergbaubrachflächen für eine wirtschaftliche Nutzung durch bestehende und neue Unternehmen zu entwickeln. Attraktive Wirtschaftsstandorte vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründende werden so geschaffen, um die Transformation zu innovativen Branchen und die Entstehung neuer Arbeitsplätze anzuregen. Die ökologische, klimagerechte, ressourcen- und flächeneffiziente Revitalisierung und Entwicklung von ehemaligen Bergbauflächen und mindergenutzten Betriebsflächen helfen, dafür notwendige Flächen marktgängig zu machen.

Für dieses Förderangebot stellen das Land Nordrhein-Westfalen und die EU aus dem Just Transition Fund/JTF rund 90 Millionen Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Vorhaben zur Flächenentwicklung insbesondere zur Revitalisierung, Aufwertung, Erschließung, Aktivierung und Renaturierung von Brachflächen einschließlich der dafür erforderlichen Leistungen, etwa im Bereich der Planung oder des Projektmanagements. Die Flächenentwicklung soll sich in erster Linie auf Revitalisierung, Recycling und Renaturierung von Brachflächen des Bergbaus und der Montanindustrie unter Beachtung des Verursacherprinzips fokussieren.

Wer ist antragsberechtigt?

Gefördert werden Vorhaben im JTF-Programmgebiet des nördlichen Ruhrgebiets in den Städten Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl. Geförderte Vorhaben, die Teil des Kooperationsvorhabens „Freiheit Emscher“ der Städte Bottrop und Essen sind, können sich zu einem untergeordneten Teil – gesehen auf das gesamte Kooperationsvorhaben – auch auf ehemalige Bergbauflächen auf dem Gebiet der Stadt Essen südlich der Bottroper Stadtgrenze erstrecken.

Zum Kreis der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger für die Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen gehören:

  • die Kommunen Bottrop, Essen, Dorsten, Gladbeck und Marl sowie
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen einschließlich Entwicklungsgesellschaften.

Förderrichtlinie / Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderrichtlinie und der Förderbekanntmachung zu entnehmen.

Download Förderbekanntmachung der EFRE/JTF-Maßnahme „Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte im nördlichen Ruhrgebiet“

Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen der EFRE/JTF-Maßnahme Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte

 


Antragstellung / Fristen

Anträge können fortlaufend über das EFRE-Antragsportal eingereicht werden. Nutzen Sie vor der Einreichung die Beratung der Bezirksregierung Münster.


Kontakt / Beratung

Bezirksregierung Münster
Johannes Haunhorst
Tel.: 0251 411-5094
Johannes.Haunhorst(at)bezreg-muenster.nrw.de