EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier

JTF-Förderung für die Maßnahmen „TransformConsult“, „Transformationsexpert“ und „TransformInvest“

Der Ausstieg aus dem Braunkohleabbau und die damit einhergehende grüne Transformation stellen die Unternehmen im Rheinischen Revier in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen. Geschäftsmodelle, Zuliefererstrukturen und die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten werden sich verändern; nicht selten sind dafür erhebliche betriebliche Anpassungsleistungen notwendig. Gleichzeitig bergen Strukturwandel und Digitalisierung für viele Betriebe die Chance, Prozesse klimaschonender und ressourceneffizienter aufzustellen oder neue Wachstumsmärkte zu erschließen.

Land und EU fördern aus dem Just Transition Fund (JTF) drei – frei kombinierbare – Bausteine, aus dem breit gefächerten Angebot der "Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier", um den Wandel in der Region zu unterstützen:

1. TransformConsult (Beratung)
2. TransformInvest (Investitionen)
3. TransformExpert (Personal)

 

Welche Art Vorhaben werden gefördert?

  • Vorhaben, die die Transformation von Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Diversifizierung von Produkten unter den Aspekten der Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Klimaschutz und Digitalisierung zum Ziel haben.
  • Digitalisierungsvorhaben, wenn das Unternehmen in einem Markt der grünen Transformation tätig ist oder tätig werden möchte.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro im Jahr, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Unternehmen ist direkt vom Kohleausstieg betroffen. Es erhält oder schafft im Rahmen einer Diversifizierung Arbeitsplätze.
  • Das Unternehmen transformiert sein Geschäftsmodell, um auf den Märkten der grünen Transformation Geschäftschancen zu nutzen und somit neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Gebietskulisse Rheinisches Revier:

  • Städte Region Aachen
  • Stadt Mönchengladbach
  • Kreis Düren
  • Kreis Heinsberg
  • Rhein-Erft-Kreis
  • Rhein-Kreis Neuss


1. TransformConsult Beratung

Was wird gefördert? 

Beratungsleistung zum Wandel des Geschäftsmodells zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation.

Wie wird gefördert?    

  • Die Bemessungsgrundlage beträgt 1.200 € pro Beratungstag und ist auf maximal 15 Tagewerke begrenzt. Von diesen Kosten können 60 % übernommen werden.
  • Besonderheit: KMU können sich ihre Beraterin oder ihren Berater auswählen, diese müssen über entsprechende Kompetenzen und einschlägige Referenzen verfügen. 


2. TransformInvest Investitionen

Was wird gefördert? 

  • Investitionen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen.
  • Innovationsinvestitionen bis zur Entwicklung von Prototypen mit Zielrichtung klimaneutrale Wirtschaft.
  • Investitionen zur Digitalisierung der Unternehmens- und Produktionsprozesse (wenn das Unternehmen in einem Markt der grünen Transformation tätig ist / tätig werden möchte).

Förderfähig sind insbesondere Ausgaben für Anlagen, Maschinen, Patente und Betriebslizenzen.

Wie wird gefördert?    

Der Förderhöchstsatz beträgt 60 %.

  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte zur nachhaltigen Diversifizierung der Produktion (nach Artikel 17 AGVO).
  • Prozess- und Organisationsinnovation (nach Artikel 29 AGVO).
  • Investitionen in den Umweltschutz (nach Artikel 36 AGVO) soweit diese über gesetzliche Vorgaben hinausgehen-

Eine Einzelförderung nach AGVO ist auf maximal 2 Mio. Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt.

Bei einer Förderung nach De-minimis beträgt der Förderhöchstbetrag 200.000 Euro. Er mindert sich um die De-minimis-Beihilfen, die das Unternehmen in den letzten beiden Steuerjahren und im laufenden Steuerjahr erhalten hat. Dazu zählen auch Förderungen für die Bausteine TransformConsult und TransformExpert.

Übersicht Fördersätze



3. TransformExpert Personal

Was wird gefördert?     

  • Einstellung einer Transformationsexpertin/eines Transformationsexperten für maximal 24 Monate mit der Aufgabe, das Unternehmen auf die Umwandlung des Geschäftsmodells zur Bedienung der Märkte des grünen Wandels vorzubereiten und die Umsetzung zu leiten.
  • Voraussetzung: Einschlägige Berufserfahrung im Umfang von mindestens 2 Jahren.

Wie wird gefördert?     

Förderfähig sind 60 % der pauschalierten Personalausgaben.

Beispielrechnung Transformationsexpert:in mit Master-Abschluss
Beispielrechnung Transformationsexpert:in mit Bachelor-Abschluss oder Meister



Förderrichtlinie / Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderrichtlinie und der Förderbekanntmachung zu entnehmen.

Download Förderbekanntmachung "Zukunftsgutscheine des Landes Nordrhein-Westfalen"

Aktualisierte Förderrichtlinie "Zukunftsgutscheine des Landes Nordrhein-Westfalen" (07.07.2023)

Archiv: Förderrichtlinie "Zukunftsgutscheine des Landes Nordrhein-Westfalen" (14.12.2022)


Informationen

Detailinformationen zu allen Angeboten der Zukunftsgutscheine finden Sie unter
Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier


Antragstellung / Fristen

Anträge für die Förderangebote

  • TransformConsult,
  • Transformationsexpert und
  • TransformInvest

können fortlaufend über das EFRE-Antragsportal eingereicht werden. Nutzen Sie dabei unbedingt die förderrechtliche Beratung bei der Bezirksregierung Düsseldorf.


Förderrechtliche Beratung

Bezirksregierung Düsseldorf

Herr Zejnulla Sinani
Telefon: 0211 475 - 2495

Frau Sarah Menzel
Telefon: 0211 475 - 5232

Frau Kira Herchner
Telefon: 0211 475-3166

zukunftsgutscheine(at)brd.nrw.de


Expertengespräche IHK

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Expertengespräch bei der zuständigen IHK und erörtern Ihre Bedarfe.

IHK Aachen
Sven Dohmen
0241 4460-280
zukunftsgutscheine(at)aachen.ihk.de

IHK zu Köln
Marion Brück
02271 83761-850
marion.brueck(at)ihk.koeln.de

IHK Mittlerer Niederrhein
Steffen Bellenstedt
Telefon: 02131 9268-510
steffen.bellenstedt(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de