EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in NRW

Die Fördermaßnahme "Digitalisierung gemeinnütziger Sporteinrichtungen in NRW" zielt auf die Digitalisierung des organisierten Breitensports in Nordrhein-Westfalen, der sich durch seine auf freiwilligem Engagement basierenden Strukturen sowie seine soziale und pädagogische Funktion auszeichnet. Durch Investitionen in die mediale Ausstattung der jeweiligen Einrichtungen mit entsprechender Hardware und der dazugehörigen Software, die für mindestens 3 Jahre nach Ablauf des Bewilligungszeitraums für den geförderten Zweck weiter genutzt werden, soll der Breitensport gefördert werden.

Antragsberechtigt sind der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. oder seine Mitgliedsorganisationen sowie Träger von Verbandssportschulen zur Aus-, Weiter- und Fortbildung mit integrierten Übernachtungsmöglichkeiten und in Nordrhein-Westfalen ansässige Sportinstitutionen gemäß Anlage 1, soweit sie als gemeinnützige Einrichtungen von der Körperschaftssteuer freigestellt sind. Interessierte Sportvereine wenden sich bitte an den jeweiligen Kreis- oder Stadtsportverband.

Gefördert werden ausschließlich Sachausgaben wie Computer, Scanner, Monitore, Fotokameras, Videokonferenz-Tools, Wlan-Router und Serversysteme. Nicht förderfähig sind weitere Kosten wie Installations-, Einweisungs-, Wartungs- und Betriebsausgaben sowie Ausgaben für Schulungen zur Nutzung der entsprechenden Hardware und Software sind nicht förderfähig. Die Zuständigkeit hierfür übernehmen die Zuwendungsempfangenden.

Weiterführende Details zu den Förderbedingungen sowie zum Antrags- und Bewilligungsverfahren sind dem nachfolgenden Aufruf zu entnehmen:

>> Download Richtlinie "Digitalisierung gemeinnütziger Sporteinrichtungen in NRW"

>> AKTUALISIERT: Download Antragsunterlagen (Stand 14.03.2023)​​​​​​​

 


Wer ist antragsberechtigt?

Aus organisatorischen Gründen können nur der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. oder seine Mitgliedsorganisationen Anträge stellen, siehe Übersicht der antragsberechtigten Institutionen in Anlage 1. Vereine sind nicht direkt antragsberechtigt, sondern wenden sich bitte an ihre jeweiligen Kreis- oder Stadtsportverbünde.


Einreichungsfristen

Anträge sind ab dem 01.02.2023 bis zum 31.03.2023 beim Dezernat 34 der zuständigen Bezirksregierung im Original auf dem Postweg einzureichen.


Ansprechpartner

Anträge sind schriftlich bei den örtlich zuständigen Bezirksregierungen einzureichen:

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Frau Erika Geizenräder
erika.geizenraeder(at)bra.nrw.de
Telefon +49 2931 82 2702

Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Herrn Michael Mölders
Michael.Moelders(at)brd.nrw.de
Telefon: +49 211 4753646

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32754 Detmold

Frau Kerstin Peter
kerstin.peter(at)bezreg-detmold.nrw.de
Telefon: +49 523 1713407

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Frau Ezgi Kizilocak
ezgi.kizilocak(at)bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221 1473109

Frau Tina Klöckner
​​tina.kloeckner(at)bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221 1475114

Herr Vahdettin Toklucu
vahdettin.toklucu(at)bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221 1475249

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster

Herr Domenico Aracri
Domenico.Aracri(at)bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251 4112989

Frau Almut Raschper
Almut.Raschper(at)bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251 4111711


Durchführungszeitraum

Der Durchführungszeitraum endet am 30.09.2023.