Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Landesregierung hat die Regelungen für die Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Nordrhein-Westfalen vereinfacht. Die EFRE-Rahmenrichtlinie sieht nun insbesondere vor, dass Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger Belege elektronisch einreichen können. Papierbelege sind nicht länger erforderlich.
 
Wirtschafts- und Digitalminister Pinkwart: „Durch die Änderung der EFRE-Rahmenrichtlinie hat das Wirtschaftsministerium spürbare Erleichterungen für die europäische Regionalförderung in Nordrhein-Westfalen erreicht. Die Vereinfachungen kommen dabei in erster Linie den Antragstellerinnen und Antragstellern in Unternehmen, Hochschulen und Kommunen zugute. Ich werde mich weiterhin hartnäckig dafür einsetzen, das europäische Regelwerk im Land so unkompliziert wie möglich umzusetzen. Denn am Ende geht es um gute, wirksame Projekte vor Ort.“
 
Auch Vorgaben, die bei der Vergabe von Aufträgen beachtet werden müssen, wurden vereinfacht. Zukünftig muss erst ab einem Schwellenwert von 500.000 EUR das öffentliche Vergaberecht eingehalten werden. Für Vergaben unterhalb dieser Schwelle genügt es – soweit möglich – drei Angebote von fachkundigen, leistungsfähigen Anbietern einzuholen. Mit dem Start in die kommende Förderperiode von 2021 bis 2027 soll der gesamte Prozess von der Antragsstellung über die Bewilligung und Auszahlung bis hin zur Abrechnung mit der EU digital werden.
 
Die EFRE Rahmenrichtlinie mit ihren wichtigsten Änderungen finden Sie auf unserer Homepage unter >>> www.efre.nrw <<<.

Mit den besten Grüßen

Kirsten Kötter
Leiterin der Verwaltungsbehörde EFRE.NRW

Verantwortlich für den Inhalt
(gem. § 55 Abs. 2RStV):

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des
Landes Nordrhein-Westfalen

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