Die EFRE-Rahmenrichtlinie (EFRE RRL) ist am 28. November 2014 in Kraft getreten: Sie harmonisiert EU- und Landesrecht. Die EFRE RRL und die dazugehörenden ANBest-EFRE gelten für alle Zuwendungen aus dem OP EFRE NRW 2014-2020.
Die Landesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 6. Juni 2013 die ersten Maßnahmen zur Vereinfachung der Förderung aus dem EFRE in der Förderperiode 2014-2020 beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel die Einführung von Pauschalen für Personalausgaben und die Erleichterung des Vergaberechts.
Neu ist auch, dass zweckgebundene Spenden bei der Bemessung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht mehr als Einnahme abgezogen werden, sondern zur Erbringung des Eigenanteils verwendet werden dürfen.
Ebenfalls wurde dem bürgerschaftlichen Engagement in Form von freiwilligen und unentgeltlichen Arbeiten Rechnung getragen: Es wird bei der Bemessung von Zuwendungen mit 15 Euro pro geleisteter Stunde als fiktive Ausgabe anerkannt.
EFRE-Rahmenrichtlinie (07.10.2022)
Pauschalen für Personalausgaben im Geltungsbereich der EFRE-Rahmenrichtlinie
Pauschalen für Gemeinausgaben eim Geltungsbereich der EFRE-Rahmenrichtlinie