EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Projektaufruf "Grüne Infrastruktur NRW"

Schlechte Umweltbedingungen und fehlende Grünflächen schaden den Menschen in den Städten. Auch finden deshalb nur wenige Tier- und Pflanzenarten einen geeigneten Lebensraum. Mit dem Projektaufruf "Grüne Infrastruktur" will die Landesregierung Grün- und Erholungsflächen schaffen, vernetzen und aufwerten – besonders in strukturschwachen Gebieten. Kommunale Akteure sind aufgerufen, sich mit ihren Konzepten um Fördermittel zu bewerben.

Ökologischer Beitrag für Gesellschaft und Umwelt
In vielen Kommunen in NRW wirken sich schlechte Umweltbedingungen und ein Mangel an Grün- und Erholungsflächen negativ auf Biodiversität, Stadtklima, Gesundheit, Lebensqualität und Wirtschaft aus. Mit dem Aufruf "Grüne Infrastruktur NRW" zielt die Landesregierung daher auf die nachhaltige Verbesserung der Klima- und Umweltbedingungen ab. Die Menschen in den Quartieren, aber auch im städtischen Umland profitieren hiervon ebenso wie die Biodiversität. Über das Konzept der grünen Infrastruktur sollen Grün- und Freiraumelemente für viele Funktionen geschaffen, vernetzt und aufgewertet werden - auch auf Brach- und Konversionsflächen. Besonders Menschen, die in strukturschwachen, sozial benachteiligten und imagebelasteten Stadtquartieren und Ortsteilen leben, sollen neue Zugänge zur Natur sowie Angebote erhalten, mehr über ihre natürliche Umwelt zu erfahren.

Zusammen mit einer großen Bandbreite an öffentlichen und privaten Akteuren sollen modellhafte "Integrierte kommunale Handlungskonzepte (IHK)" erarbeitet und in der laufenden Förderperiode des EU-Programms "EFRE" umgesetzt werden. Kommunen, kommunale Verbünde und Zusammenschlüsse sind aufgerufen, entsprechende Konzepte einzureichen.

Kommunen, die eine Förderung aus der Achse 4 des OP EFRE NRW beantragen möchten, sind für eine transparente und diskriminierungsfreie Auswahl der Vorhaben auf Grundlage ihrer integrierten Handlungskonzepte verantwortlich (Art. 7 Abs. 4 und 5 VO (EU) 1301/2013, Art. 125 Abs. 3 (a) der VO (EU) 1303/2013). Dies wird schriftlich in dem „Abkommen über die Auswahl von Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung“  zwischen der EFRE-Verwaltungsbehörde und der Kommune festgehalten (Art. 7 Abs. 4 und 5 VO (EU) 1301/2013). Die Förderentscheidung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.

Abkommen über die Auswahl von Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung

Um die vorstehenden europarechtlichen Vorgaben umzusetzen, werden interessierte Kommunen gebeten, zwei unterschriebene Exemplare des Abkommens über die Auswahl von Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung an die EFRE-Verwaltungsbehörde zu senden (z.H. Frau Johanna Rosenbaum) und im Anschreiben die für die transparente und diskriminierungsfreie Auswahl verantwortliche Stelle oder Person zu benennen.



Ansprechpartner

Geschäftsstelle Grüne Infrastruktur
Jost Wilker
Tel.: 0211 4566-248
jost.wilker(at)mkulnv.nrw.de


Bei Fragen zu diesem Aufruf sind die jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierungen behilflich:
Übersicht Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen


Gutachtergremium

Im Wettbewerb um die besten Ideen und Konzepte prüft und bewertet ein unabhängiges Gutachtergremium die Integrierten Handlungskonzepte auf Basis transparenter Auswahlkriterien und schlägt die innovativsten Beiträge für eine Förderung vor.

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