EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Grüne Gründungen.NRW

Startups der Umweltwirtschaft tragen erheblich zum Gründungsgeschehen und zur Entwicklung von Umweltinnovationen in Deutschland bei. So zeigt der Green Startup-Monitor 2022 des Borderstep Instituts und des Bundesverbands Deutsche Startups e. V., dass es für drei Viertel der Gründerinnen und Gründer in Deutschland wichtig ist, eine positive ökologische oder gesellschaftliche Wirkung ihrer Unternehmung zu leisten. Zugleich zeigt der Bericht erhebliche Hemmnisse für Grüne Gründungen auf, beispielsweise im Bereich der Kapitalakquise.

Der Aufruf „Grüne Gründungen.NRW“ soll dazu beitragen, die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen im Land zu heben und die Attraktivität des Innovationsstandortes NRW für Grüne Gründungen weiter zu stärken. Der Aufruf zielt insbesondere darauf ab, Innovationen von Startups in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft zu unterstützen:

  • Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
  • Umweltfreundliche Mobilität
  • Wasserwirtschaft
  • Minderungs- und Schutztechnologien
  • Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
  • Umweltfreundliche Landwirtschaft

Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen, wobei unter Prototypen eine zur Erprobung und Weiterentwicklung bestimmte erste Ausführung eines Produktes oder Verfahrens vor der Serienproduktion zu verstehen ist. Dies können sowohl technische (z. B. maschinelle) Lösungen, als auch Prozessinnovationen und digitale Anwendungen (z. B. Steuerungssoftware, Apps) sein.

Teilnahmeberechtigte Organisationen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen,

  • deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit höchstens fünf Jahre zurückliegt,
  • die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
  • die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden,
  • die nicht börsennotiert sind und
  • die Prototypen entwickeln und ihre innovativen Geschäftsideen am Markt erproben wollen.

Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihren Prototyp zu entwicklen, Kapital und/oder Geschäftspartnerinnen und -partnern zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren.

Förderbekanntmachung

Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.

Download aktualisierte Förderbekanntmachung "Grüne Gründungen.NRW" (20.12.2023)

Archiv: aktualisierte Förderbekanntmachung "Grüne Gründungen.NRW" (27.11.2023)

Archiv: Förderbekanntmachung "Grüne Gründungen.NRW" (30.03.2023)


Einreichungsfristen

1. Einreichungsrunde:
29.06.2023 (abgelaufen)
2. Einreichungsrunde:
bis 28.09.2023 (abgelaufen)
3. Einreichungsrunde:
bis 29.02.2024 (abgelaufen)


Antragstellung

Der Förderaufruf sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Die Einreichung von Projektskizzen erfolgt über das Submissionstool auf der Internetseite https://gefoerdert.in.nrw.

Nutzen Sie bitte im Vorfeld das Beratungsangebot der Innovationsförderagentur NRW.


Kontakt / Beratung

https://www.in.nrw/gruene-gruendungen-nrw

Innovationsförderagentur NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Dr. Meike Henseleit
Telefon: 02461 61-84089
m.henseleit(at)fz-juelich.de

Julian Finklenburg
Telefon: 02461 61-85678
j.finklenburg(at)fz-juelich.de


Ergebnisse

Im Wettbewerb um die besten Ideen und Konzepte prüft und bewertet ein unabhängiges Gutachtergremium die Projektskizzen auf Basis transparenter Auswahlkriterien und schlägt die innovativsten Beiträge für eine Förderung vor.
Ergebnis 1. Einreichungsrunde 
Ergebnis 2. Einreichungsrunde