EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

NRW/EU.Stadtentwicklungskredit

Der NRW/EU.Stadtentwicklungskredit soll (städte-)bauliche Investitionen in integrierten Stadt- und Quartiersentwicklungen fördern und finanzieren. Zielgruppen sind vorrangig die rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe, öffentliche Unternehmen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und private Investoren. Ziel ist es, neben Kommunen weitere Akteure für die integrierte Stadtentwicklung zu gewinnen – mit einem Darlehenssystem, das gute Konditionen bietet. In diesem Zusammenhang ist zu erwarten, dass bislang fehlendes privates Kapital für die integrierte Stadtentwicklung in NRW über den NRW/EU.Stadtentwicklungskredit mobilisiert werden kann.

Für die Ex-ante-Evaluierung haben die Gutachter alle Kommunen in NRW befragt und ein Potenzial von 177 Stadtentwicklungsprojekten lokalisiert. Der NRW/EU.Stadtentwicklungskreditsoll sich vor allem an so genannte „schwach rentierliche“ Maßnahmen wenden und eine berechnete Finanzierungslücke von rund 102 Millionen Euro jährlich schließen.

Finanziert werden solche Projekte, die dazu beitragen, benachteiligten Wohnquartieren und ihren Bewohnern zu besseren Chancen auf allen sozialen und wirtschaftlichen Ebenen zu ermöglichen. Dazu zählen neben der baulichen Sanierung auch qualifizierende Bildungs- und Betreuungsangebote sowie der Auf- und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen oder Beratungsangeboten – plus Maßnahmen für die lokale Wirtschaft. Ein auf allen Ebenen attraktiveres Wohnumfeld als Basis für eine künftig bessere Durchmischung mit Menschen verschiedener Herkunft, Altersstrukturen und sozialer Lage. In diesem Zuge hat der NRW/EU.Stadtentwicklungskredit auch die Sanierung von Brachflächen im Blick.

Der NRW/EU.Stadtentwicklungskredit ist Teil der Prioritätsachse 4 des OP EFRE NRW 2010-2014 und in diesem Rahmen nur für die beiden spezifischen Ziele 11 und 13 vorgesehen. Gefördert werden Projekte, die vorrangig städtischen Quartieren und Stadtumlandgebieten zugute kommen. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt im Zuge von Projektaufrufen. Investitionsstrategie des Stadtentwicklungsfonds ist es, investive und nicht investive Maßnahmen kommunaler Handlungsprogramme durch zinsgünstige und flexible Darlehen zu fördern.

Mangels Nachfrage wurden die Finanzinstrumente zum 31.12.2019 eingestellt.