EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Wenn Sporthallen, Kindertagesstätten, Bibliotheken und andere kommunale Gebäude in die Jahre kommen, weisen sie oft eine sehr schlechte Energiebilanz aus. Mit Hilfe des Förderprogramms „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ sollen öffentliche Gebäude, die vorrangig karitativen, kulturellen, touristischen und sportlichen Zwecken dienen, energetisch saniert werden. Ziel ist die Umsetzung eines dekarbonisierten Gebäudebestands, der den Energieverbrauch reduzieren, die Energieeffizienz steigern und zum Klimaschutz beitragen soll.

Für die energetische Sanierung stellen die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen 196 Millionen Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive und nicht-investive Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierungen, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen. Dabei muss der zukünftig vorgesehene energetische Standard des Gebäudes über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinausgehen. Das Sanierungsvorhaben muss außerdem zu einer Verringerung des vorhandenen Primärenergiebedarfs von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand führen. Es sind folgende Gebäude förderfähig:

  • Kulturelle Einrichtungen, wie zum Beispiel Theater, Museen und Gedenkstätten, sowie Gebäuden für kulturelle Veranstaltungen, wie z. B. Konzerte und Kunstausstellungen
  • Bibliotheken und Büchereien
  • Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude wie z. B. Umkleide-, Wasch- und Duschräume, Toiletten, Schulungs- und Besprechungsräume von Sporthallen und Sportplätzen
  • Schwimmbäder, soweit sie zum sportlichen Schwimmen und nicht auf die Erholung und den Spaß der Badegäste ausgelegt sind.
  • Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder, soweit sie auf Rehabilitationsmaßnahmen und nicht auf die Erholung und den Spaß der Badegäste ausgelegt sind.
  • Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheime und Jugendherbergen
  • Pflegeheime und Tagesstätten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes Hilfe benötigen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Kreise) und kommunale Zweckverbände

  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts gemäß
    § 107 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts gemäß § 108 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile gehören.

  • Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung verfolgen und bei denen das zuständige Finanzamt die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen gemäß § 60a Abgabenordnung festgestellt hat.

Förderrichtlinie / Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderrichtlinie und der Förderbekanntmachung zu entnehmen.

Download "Förderbekanntmachung Energieeffiziente öffentliche Gebäude"

Förderrichtlinie "Energieeffiziente öffentliche Gebäude"


Antragstellung / Fristen

Anträge können im Rahmen des Förderprogramms fortlaufend über das EFRE-Antragsportal eingereicht werden. Gefördert wird nach dem Windhundverfahren, Bewilligungen sind solange möglich, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Bitte nutzen Sie vor Antragstellung das Beratungsangebot der Kommunal-Agentur NRW bzw. der zuständigen Bezirksregierung.


Kontakt / Beratung

A. Inhaltliche Beratung
Kommunal-Agentur NRW

Simon Knur
Telefon: 0211 43077-232
knur(at)kommunalagentur.nrw

Carina Schaaf  
Telefon: 0211 43077-190
schaaf(at)kommunalagentur.nrw

Rüdiger Wesseling  
Telefon: 0211 43077-256
wesseling(at)kommunalagentur.nrw

B. Beratung Antragstellung /
förderrechtliche Fragen

Bezirksregierung Arnsberg
Melissa Ruhrmann  
Telefon: 02931 82-2430
melissa.ruhrmann(at)bra.nrw.de

Frank Gerdesmeier
Telefon: 02931 82-2191
frank.gerdesmeier(at)bra.nrw.de

Bezirksregierung Detmold
Frau Katrin Koerth-Bartels  
Telefon: 05231 71-3414    
katrin.koerth-bartels(at)bezreg-detmold.nrw.de

Lea Borcheld
Telefon: 05231 71-3477 
lea.borcheld(at)bezreg-detmold.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf
Roman Konopka
Telefon: 0211 475-3033
roman.konopka(at)brd.nrw.de

Cihan-Yavuz Yildirim
Telefon: 0211 475-9218    
cihan-yavuz.yildirim@brd.nrw.de

Georg Tautfest
Telefon: 0211 475-5168
georg.tautfest(at)brd.nrw.de

Bezirksregierung Münster
Fabian Bier
Telefon: 0251 411-3417    
fabian.bier(at)brms.nrw.de

Philipp Esser
Telefon: 0251 411-1211
philipp.esser(at)bezreg-muenster.nrw.de

Bezirksregierung Köln
Adelina Butu
Telefon: 0221 147-3026
energieeffizienz(at)bezreg-koeln.nrw.de

Laura Urmersbach
Telefon: 0221 147-2874
energieeffizienz(at)bezreg-koeln.nrw.de