EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

START-UP-Hochschul-Ausgründungen NRW

"Wir wollen Gründerland Nr. 1 in Deutschland werden, erklärt die Landesregierung. "Entscheidend dafür wird es sein, dass mehr Start-ups im Umfeld von Hochschulen entstehen können." Am 27. Februar 2015 rief das Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes Nordrhein-Westfalen zur 1. Förderrunde des Wettbewerbs "START-UP-Hochschul-Ausgründungen NRW" auf. Am 17.05.2018 wurde die 7. Förderrunde bekannt gegeben.

Wissens- und Technologietransfer sind sowohl für die Wissenschaft als auch für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung. Eine systematische Erschließung des an den Hochschulen vorhandenen Transferpotenzials ist hierfür essenziell. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der Landesregierung, mehr junge Hochschulabsolventinnen und –absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu motivieren, den Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wagen. Das Programm „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“ unterstützt Gründungswillige aus den nordrheinwestfälischen Hochschulen auf diesem Weg.

Mit der Förderung sollen Gründungswillige aus nordrheinwestfälischen Hochschulen unterstützt werden, um Forschungsergebnisse/Know-how mit großem Marktpotenzial und einem überzeugenden Geschäftskonzept weiterzuentwickeln und durch die Gründung eines eigenen Unternehmens als Hochschulausgründung wirtschaftlich umzusetzen. Durch das Programm werden Vorhaben in der Gründungsphase gefördert, die auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen, aber auch auf innovativen, wissensintensiven Dienstleistungen basieren.

Das Programm richtet sich an Projekte in der Gründungsphase, die auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen, aber auch auf innovativen, wissensintensiven Dienstleistungen basieren.

Interessenten können die Fördermittel in Höhe von bis zu 240.000 Euro (Zuschussförderung, Förderquote bis zu 90 Prozent) für Vorhaben mit einem Förderzeitraum von längstens 18 Monaten für folgende Ausgaben beantragen:

  • Personalpauschalen für direkt dem Projekt zugeordnetes zusätzliches Personal in den antragstellenden Hochschulen sowie Gemeinausgabenpauschalen
  • Projektspezifische Sach- und Materialausgaben
  • Investitionen sowie Ausgaben für Fremdleistungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen oder staatlich anerkannte Hochschule mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Anträge auf Förderung konnten innerhalb des einstufigen Antragsverfahrens spätestens bis zum 31. August 2018 beim Projektträger Jülich einzureichen. Auf Grundlage der Antragsunterlagen und gegebenenfalls der persönlichen Präsentation des Gründungsvorhabens durch das Gründungsteam schlägt ein unabhängiges Gutachtergremium eine Auswahl von förderungswürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor. Die anschließende Bewilligung der Fördervorhaben erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf.


Wettbewerbsaufruf und Bewerbungsunterlagen

Flyer zum Wettbewerbsaufruf

Broschüre zum Wettbewerbsaufruf

Unterlagen zum Wettbewerbsaufruf

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Detailinformationen zu den Inhalten, Förderbedingungen und Bewbungsunterlagen finden Sie auch auf den Seiten des Projektträgers:

Zur Seite des Forschungszentrums Jülich


Rechtsgrundlagen für eine Förderung


Ergebnisse

Anträge konnten bis zum 31. August 2018 eingereicht werden. 

In der 7. Runde wurden 9 Projekte zur Förderung vorgeschlagen.


Ansprechpartner

Dr. Hendrik Vollrath
Tel.: 02461 61-3347
h.vollrath(at)fz-juelich.de


Abgeschlossene Förderrrunden

Laden Sie hier Informationen über die bereits abgeschlossenen Runden für Projekte des Förderprogramms START-UP-Hochschul-Ausgründungen herunter.