Die durch COVID-19 ausgelöste, weltweite Krise stellt auch die Antragsteller*innen, Zuwendungsempfänger*innen und die Verwaltung im EFRE in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen.
Die Verwaltungsbehörde informiert daher auf diesen Seiten kontinuierlich über den aktuellen Stand der Dinge und die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Wir alle haben das Ziel, begonnene Projekte und das operationelle Programm 2014 – 2020 erfolgreich umzusetzen. Dazu bedarf es nicht nur einer guten Zusammenarbeit und erheblicher Kraftanstrengung, sondern auch eines angemessenen rechtlichen Rahmens, für den sich die EFRE-Verwaltungsbehörde gegenwärtig stark macht.
Die Zuwendungsempfänger*innen sind nun aufgefordert, selbständig zu prüfen, ob Verschiebungen oder Anpassungen ihrer Vorhaben erforderlich werden und welche notwendigen Maßnahmen sich daraus für die Vorhabenumsetzung ergeben, teilt die EFRE-Verwaltungsbehörde in einem aktuellen Schreiben mit. Bei diesen Entscheidungen seien die Anforderungen der zuständigen staatlichen Stellen (auf kommunaler Ebene in der Regel die Gesundheitsämter, im Übrigen landesweite Regelungen durch die Landesregierungen) zu beachten.
Die gegenwärtigen Sorgen vieler Zuwendungsempfänger*innen sind nachvollziehbar.
Wir bemühen uns daher, möglichst schnell Antworten auf die drängendsten Fragen zu geben und bitten Sie, Fragen grundsätzlich an die für Sie zuständige zwischengeschaltete Stelle zu adressieren. Einige der am häufigsten gestellten Fragen und Antworten finden sie unten.
Diese werden regelmäßig aktualisiert.
Stand: 03.04.2020
Können Laufzeitverlängerungen gewährt werden, sofern die Arbeiten im Bewilligungszeitraum aufgrund von Verzögerungen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, nicht abgeschlossen werden können?
Können entstandene Ausgaben für Projektaktivitäten, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht umsetzbar sind, über die Zuwendung abgerechnet werden? Was ist dabei zu beachten (z. B. Zeitpunkt der Stornierung, Abstimmung mit Fördermittelgeber)?
Wie wird mit finanziellem Mehrbedarf verfahren, der infolge der Corona-Pandemie entsteht (z. B. Personalausgaben für die Weiterbeschäftigung von Projektmitarbeiter*innen aufgrund von Corona-bedingten Veränderungen im Arbeitsplan, Stornierungskosten für Reisen oder Veranstaltungen)?
Was ist bei Projektaktivitäten zu beachten, die für die nächsten Monate geplant sind, deren Umsetzbarkeit angesichts der aktuellen Situation aber noch fraglich ist (v. a. Reisen und Veranstaltungen)? Inwiefern sind bspw. noch zu tätigende und im Finanzierungsplan vorgesehene Ausgaben für derartige Aktivitäten im Vorfeld mit Ihnen abzustimmen, um die Zuwendungsfähigkeit sicherzustellen?
Werden die Nachweispflichten für Zwischen- und Schlussverwendungsnachweise aufgrund der aktuellen Situation verlängert oder ist dies nur in Einzelfällen auf besonderen Antrag hin möglich?
In welchem Zeitraum muss nach der digitalen Einreichung eines Zuwendungsantrags die rechtsverbindlich gezeichnete Fassung des Antrags an den Projektträger/Fördermittelgeber weitergeleitet werden?
Ist mit Verzögerungen bei der Bearbeitung und Begutachtung von Projektanträgen zu rechnen?
Ist mit einer Verzögerung des Projektstarts bei im Bewilligungsprozess befindlichen Projekten zu rechnen?