EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung / Prävention

In dieser Prioritätsachse des OP EFRE NRW steht der Gedanke der sozialen Prävention im Vordergrund: dazu gehört, Quartiere lebenswerter zu machen, soziale Probleme zu mildern sowie Bildungs- und Zukunftschancen der Menschen zu verbessern. Dabei berücksichtigt das OP EFRE NRW alle Aspekte, die in diesen Aufgabenbereich hineinspielen: von Maßnahmen zur Integration und Armutsbekämpfung, über neue Perspektiven für die lokale Wirtschaft bis zur Wiederbelebung und Sanierung von Industrieflächen und ehemaligen Militärstützpunkten. Die spezifischen Ziele der Prioritätsachse 4 orientieren sich an der Präventionsstrategie des Landes NRW sowie an der Biodiversitätsstrategie NRW.


Die Komplexität dieser Aufgabe erklärt auch, warum die Prioritätsachse 4 eine so genannte Mischachse ist, in der mehrere thematische Förderziele ineinander greifen. Diese lauten:

  • Verbesserung der Integration benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft
  • Ökologische Revitalisierung von Quartieren, Städten und Stadtumlandgebieten
  • Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen bzw. ökologischen Zwecken.

Voraussetzung für die Förderung sind integrierte Handlungskonzepte von Kommunen und daraus abgeleitete Maßnahmen. Eine Förderung von Einzelprojekten ist nicht möglich. Die integrierten Handlungskonzepte müssen die wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen, demographischen und sozialen Herausforderungen beschreiben. Zudem müssen zwei der spezifischen Ziele der Achse 4 in einem integrierten Handlungskonzept abgedeckt werden. Das Ziel "Verbesserung der Integration benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft" ist dabei zwingend zu verfolgen.

Die Auswahl der förderfähigen integrierten Handlungskonzepte erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen (Gemeinsamer Projektaufruf des EFRE, ELER und ESF "Starke Quartiere - starke Menschen; Projektaufruf Grüne Infrastruktur NRW) an die Kommunen des Landes NRW. Vor Beteiligung an einem Aufruf müssen die an der Förderung interessierten Kommunen das "Abkommen über die Auswahl von Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung gemäß Art. 7 Abs. 4,5 VO (EU) 1301/2013 und Art. 123 Abs. 6 VO (EU) 1303/2013" mit der EFRE Verwaltungsbehörde schließen.

Für die Prioritätsachse 4 stehen rund 218 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung. Diese werden durch Mittel des Landes und durch die Eigenbeiträge der Projektbeteiligten verdoppelt.