Die Europäische Union stellt hohe Anforderungen an Planung, Durchführung und Kontrolle der Finanzen. Deshalb und um unter anderem die Transparenz aller Verfahren zu sichern, wird die Umsetzung der Förderprogramme durch den Begleitausschuss überwacht. Er umfasst gesellschaftliche Gruppen des Landes Nordrhein-Westfalen und die öffentliche Verwaltung aus Vertretern der Europäischen Kommission, der Bundesregierung und des Landes.
Den Vorsitz im Begleitausschuss führt die Staatssekretärin des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Für ausstehende Aufgaben zur Abwicklung der Förderperiode 2014-2020 werden die Abstimmungsrechte des Begleitausschusses für das Operationelle Programm EFRE NRW 2014-2020 auf den Begleitausschuss für das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 übertragen.
Zu den Aufgaben des Begleitausschusses gehören auch die Prüfung und Billigung der Auswahlkriterien für Projekte, die Bewertung der Fortschritte der Zielerreichung und Durchführungsergebnisse des Programms sowie die Prüfung und Billigung von Programmänderungen. Die Arbeitsweise, Zusammensetzung und Aufgaben des Begleitausschusses sind in Artikel 38-40 der Verordnung (EU) 2021/2060 festgelegt. Die Aufgaben des Begleitausschusses für die Förderperiode 2014-2020 sind in Artikel 49 und 110 der Verordnung (EU) 1303/2013 geregelt.
Zur Unterstützung des Begleitausschusses und zur Vorbereitung seiner Sitzungen wird ein Arbeitsausschuss gebildet. Die Zusammensetzung des Arbeitsausschusses finden Sie hier.
Informationen gemäß Artikel 38 (4) und Artikel 39 (1) der Verordnung (EU) 2021/1060: