Neue Grünflächen, mehr Freiräume – kurz: mehr Lebensqualität für die Städte Nordrhein-Westfalens. Dies ist die Maßgabe des spezifischen Ziels 12 der Prioritätsachse 4.
Hier soll das Stadtklima im Sinne der Biodiversitätsstrategie NRW verbessert werden. Integrierte Konzepte sollen dazu beitragen, Freiräume erhalten, grüne Infrastrukturen auszubauen und zu verbinden, Naturerlebnisangebote zu schaffen. Gesucht sind solche Maßnahmen, die dies bei einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Fläche erreichen.
Voraussetzung für eine Förderung sind schlüssige integrierte Konzepte, die neben den ökologischen Aspekten den Kontext zu wirtschaftlichen und sozialen Aspekten herstellt. Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektaufrufen an Kommunen.
Im Bereich Grüne Infrastruktur werden die Erschließung, Wiederherstellung und Aufwertung bestehender grüner Infrastrukturen, die ökologische Aufbereitung von Brachflächen und die Schließung von Lücken zwischen vereinzelten Grün- und Erholungszonen gefördert. Das Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL) soll weitergeführt und ggf. auf andere Regionen übertragen werden. Gefördert werden sollen beispielsweise landschaftsbezogene Erholungsprojekte wie Naturlehrpfade, Frischluftkorridore mit biologischer Vielfalt oder die naturverträgliche Nachnutzung von Industriebrachen.
Im Bereich Naturerlebnisgebiete und Naturschutzbildungsangebote werden Erschließung, Wiederherstellung und Weiterentwicklung von Naturerlebnisgebieten gefördert. Touristische und freizeitorientierte Angebote und Dienstleistungen sollen ein Beitrag zur wirtschaftlichen Belebung leisten. Dabei umfasst die Wertschöpfung idealerweise das Spektrum von Naherholung bis hin zu Öko- oder Gesundheitstourismus. Gezielte Naturschutzbildungsangebote und Angebote der Bildung für Nachhaltige Entwicklung sollen insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen, von Ausgrenzung bedrohten Gruppen ansprechen.
Im Bereich Schutz und Wiederherstellung von Freiräumen werden Maßnahmen, Projekte und Bodenmanagementsysteme gefördert, die Produktivitätsreserven im vorhandenen Bestand mobilisieren, bestehende Nutzungen intensivieren sowie versiegelte und kontaminierte Flächen dem Freiraum zurückführen. Gefördert werden nur Maßnahmen, die Bestandteil eines integrierten Handlungskonzeptes sind.
Zuwendungsempfänger können Kommunen, kommunale Unternehmen, kommunale Zusammenschlüsse, regionale Einrichtungen sowie Vereine, Verbände und Genossenschaften sein
Insgesamt will das OP EFRE mit der Förderung das landesweite Ziel unterstützen, den Anteil der Grün- und Freiflächen in den geförderten Gebieten bis 2023 auf 60 Prozent zu erhöhen.