EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Landesinitiative „Zukunft durch Innovation.NRW“ – Aufruf zur Projekteinreichung im Förderprogramm EFRE-zdi

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW fördern auch weiterhin gemeinsam im Rahmen der Landesinitiative zdi den Auf- bzw. Ausbau der zdi-Netzwerke. Die Einbindung von Partnern aus der regionalen Wirtschaft, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), ist Voraussetzung für eine Antragstellung.

Ziele des neuen Programms sind die systematische Gewinnung von Wirtschaftspartnern für die zdi-Netzwerke und die Schaffung neuer, bzw. Weiterentwicklung bestehender Schülerlaborangebote in NRW. Dafür stellt das NRW-Wirtschaftsministerium Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Die Förderquote des Programms beträgt maximal 50%. Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilen.

Teilprogramm 1: Inhaltliche und organisatorische Einbindung von KMU der Region in die Arbeit von zdi-Netzwerken

Zentrales Anliegen des Teilprogramms 1 ist die systematische, nachhaltige und substanzielle Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen in die inhaltliche und organisatorische Arbeit von zdi-Netzwerken zur Fachkräftesicherung. Die grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist die Orientierung am konkreten Bedarf für MINT- Fachkräfte in der zu fördernden Region. Dieser muss schlüssig aus regionalen wirtschaftspolitischen Strategien (z.B. integrierte Handlungs-konzepte, Fachkräftestrategien, etc.) abgeleitet und nachgewiesen werden. Förderung erhalten bestehende zdi-Netzwerke, die dieses Ziel gemeinsam mit wirtschaftsnahen Organisationen umsetzen wollen. Auch Partner eines zdi-Netzwerks sind antragsberechtigt, sofern der Träger des Netzwerks einer solchen Antragstellung schriftlich zustimmt. Die maximale Fördersumme pro zdi-Region beträgt für diesen Förderbaustein im Normalfall 120.000,- EUR pro Antrag.

Teilprogramm 2: Entwicklung von MINT-Angeboten, die neue, in der Region noch nicht aus-reichend berücksichtigte MINT-Themen erfahrbar machen 

Zentrales Anliegen des Teilprogramms 2 sind Ausbau undWeiterentwicklung der Schülerlaborlandschaft in NRW. Gefördert werden bestehende zdi-Netzwerke, die gemeinsam mit wirtschaftsnahen Organisationen oder Hochschulen / hochschulnahen Organisationen außerschulische MINT-Angebote und Schülerlabore aufbauen, ausbauen und/oder inhaltlich weiterentwickeln wollen. Antragsberechtigt sind zdi-Netzwerke oder deren Partner, sofern der Träger des Netzwerks einer solchen Antragstellung schriftlich zustimmt. Die maximale Fördersumme je zdi-Netzwerk beträgt für diesen Förderbaustein im Normalfall 120.000,- EUR.

In beiden Teilprogrammen können ab sofort laufend bis zum 15.06.2019 (Teilprogramm 1) bzw. 17.07.2020 (Teilprogramm 2) Anträge eingereicht werden.

Voraussetzung für eine Förderung in beiden Teilprogrammen ist eine Kofinanzierung mindestens in Höhe der beantragten Fördersumme durch Eigen- oder Drittmittel (z.B. durch Kommune, Verbände, Unternehmen, andere Netzwerkpartner).

Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt durch eine unabhängige Jury, die in regelmäßigen Abständen tagt, jeden Antrag bewertet und im Erfolgsfall eine Förderempfehlung ausspricht.