EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Wohnviertel im Wandel

Leitbild der NRW Landesregierung ist das lebendige, kinder-, familien- und generationengerechte sowie das energieeffiziente und klimagerechte Quartier. Damit diese Qualitäten auch in solchen Wohnvierteln und Ortsteilen verwirklicht werden können, in denen sich demographische Veränderungen mit einem unzureichenden Wohnumfeld und mit einer schwachen lokalen Wirtschaft verbinden und sich Brachen und Leerstände, ein Mangel an Grün- und Erholungsflächen und generell schlechte Umweltbedingungen gegenseitig verstärken, benötigen diese Wohnviertel eine Intervention und eine Beseitigung dieser Entwicklungshemmnisse sowie Entwicklungsimpulse durch öffentliche Investitionen.

Vor diesem Hintergrund unterstützt das Programm „Wohnviertel im Wandel“ Kommunen bei ihren Vorhaben, Stadtteile und Ortsteile aufzuwerten, in denen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Schwerpunkte beim Mitteleinsatz werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt. In diesem Kontext sollen insbesondere die Neunutzung von Brachflächen, die Herstellung natürlicher städtischer Grünräume und die Modernisierung der Gemeinbedarfsinfrastruktur mit ambitionierten energetischen Standards vorangetrieben werden.

Förderfähig sind investive Baumaßnahmen, insbesondere die

  • Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken,
  • Generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen),
  • Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün),
  • Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern (zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Schwimmbäder).

Teilnahmeberechtigte Organisationen

Der Aufruf richtet sich an Kommunen.

Förderbekanntmachung / Bewerbungsunterlagen

Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.

Beachten Sie bitte, Ihrer Bewerbung die Anlagen zu Querschnittszielen und zur Klimaverträglichkeit ausgefüllt beizulegen.

Download Förderbekanntmachung "Wohnviertel im Wandel"

Vordrucke "Anlagen Querschnittsziele und Klimaverträglichkeit"


Einreichungsfristen

1. Einreichungsrunde:
abgelaufen
2. Einreichungsrunde:
30.09.2023
3. Einreichungsrunde:
30.09.2024


Antragsstellung

Aktuelle Informationen zum Antragsverfahren für die kommende Einreichrunde erhalten Sie in Kürze.


Kontakt/Beratung

Bezirksregierung Arnsberg
Rüdiger Schulz
Telefon: 02931 82-2838
ruediger.schulz(at)bra.nrw.de

Tobias Klad
Telefon: 02931 82-3487
tobias.klad(at)bra.nrw.de

Bezirksregierung Detmold
Uwe Rafflenbeul
Telefon: 05231 713-500
uwe.rafflenbeul(at)bezreg-detmold.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf
Florian Goldfuß
Telefon: 0211 475-4278
florian.goldfuss(at)brd.nrw.de
 
Bezirksregierung Köln
Frau Storms
Telefon: 0221 147-5057
staedtebaufoerderung(at)bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Münster
Stephan Kemper
Telefon: 0251 411-4021
stephan.kemper(at)bezreg-muenster.nrw.de