Der EU ist es ein besonderes Anliegen, dass der Einsatz der europäischen Mittel für die Menschen vor Ort sichtbar wird. Dazu sind die Projektverantwortlichen verpflichtet, durch verschiedene Kommunikationsmaßnahmen auf die Unterstützung ihrer Projekte durch die EU aufmerksam zu machen. Rechtsgrundlage für die Umsetzung sind die Vorschriften zur Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation der Dachverordnung (EU) 2021/1060 (Titel IV, Kapitel III, Abschnitt I sowie Anhang IX zu den Artikeln 47, 49 und 50).
Der „Leitfaden Kommunikation und Information“ unterstützt die Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei der Einhaltung der Kommunikationsvorschriften und erläutert insbesondere den Einsatz des EU-Emblems in allen öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen und auf allen Kommunikationsmaterialien.
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Für den ordnungsgemäßen Einsatz des EU-Emblems, das immer mit dem Förderhinweis „Kofinanziert von der Europäischen Union“ erscheinen muss, sind ausschließlich die nachfolgenden Logo-Vorlagen in unterschiedlichen Farbversionen zu nutzen:
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Download EU-Logo-Vorlagen – *eps, *jpg, *png – im vertikalen Format (zip-Datei)