EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Effizientere Nutzung von KWK in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen (Spezifisches Ziel 10)

An vielen Industriestandorten entstehen große Mengen an Wärme – nicht nur in Müllverbrennungsanlagen, sondern zum Beispiel auch in der Metallindustrie oder in Kraftwerken. Diese Abwärme zu nutzen und in eine zentrale Wärmeversorgung einzubinden, ist Ziel der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Gerade in nordrhein-westfälischen Ballungsräumen gibt es oft beste Voraussetzungen dazu, die Technologie sinnvoll einzusetzen.

Aktuell gibt es alleine im Ruhrgebiet 25 getrennte Fernwärme-Inselnetze. Ein Zusammenschluss könnte laut einer Studie eine Treibhausgas-Minderung um rund drei Millionen Tonnen bis zum Jahr 2050 bringen. Das zeigt, welche enormen Potenziale KWK für das Land NRW bietet.

Um Kraft-Wärme-Kopplung aber noch effektiver zu nutzen, braucht es miteinander verzahnte und aufeinander abgestimmte Systeme. Dazu zählen die Einbindung neuer Wärmeemittenten, der Aufbau und die Integration von Kälte- und Wärmespeichern, die Effizienzsteigerung bestehender Verteilnetze und eine intelligente Steuerung der Wärme- und Kälteströme. Ziel 10 der Projektachse 3 hat deshalb lokale und regionale Gesamtkonzepte im Blick, die die unterschiedlichen Maßnahmen zur verstärkten KWK-Nutzung auf der Basis des Nutzwärmebedarfs umfassen.

Was wird gefördert

Die Maßnahme Ausbau der Nah- und Fernwärmeinfrastruktur zielt auf die systematische Verknüpfung von Fernwärmetrassen und Verteilnetzen. Dies kann in Ballungszentren und Großstädten erhebliche Wärmepotenziale erschließen. Weitere Einbindungen von Abwärme aus industriellen bzw. gewerblichen Prozessen, von Wärme aus regenerativer Erzeugung sowie von innovativen Fernwärmenutzungen (Kältegewinnung aus Fernwärme, Speicherung, „Power of Heat“) können die ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Fernwärme insgesamt steigern. Mit einer abgestimmten Kombination aus Krediten und Zuschüssen will das OP EFRE NRW Anreize für private Investitionen in den Fernwärmeausbau schaffen. Ziel der kombinierten Förderung ist es, die jeweils bestehende Rentabilitätslücke zu schließen.

Die Maßnahme Errichtung, Umrüstung und Ausbau von KWK-Anlagen setzt verschiedene KWK-Förderungen fort. So gibt es beispielsweise Zuschüsse für kleine, hocheffiziente dezentrale KWK-Anlagen (KWK-Investitionszuschuss). Gefördert werden neben neuen Anlagen die Verbesserung vorhandener dezentraler KWK-Anlagen und die Nachrüstung vorhandener Anlagen zu hocheffizienten KWK-Anlagen. Außerdem können Wärme- und Kältespeicher, Wärmeübergabestationen und Hausanschlüsse, Sorptionskälteanlagen und Demonstrationsvorhaben neuartiger KWK-Anlagen, die an der Grenze zur Markteinführung stehen, unterstützt werden. Der in 2013 eingerichtete Fonds „NRW/EU.KWK-Investitionskredit“ vergibt Darlehen für die Neuerrichtung, Umrüstung und die Erweiterung von größeren und leistungsstärkeren KWK-Anlagen. Der bestehende Fonds wird weiter für diese Förderzwecke eingesetzt.

Die Förderung kommunaler KWK-Konzepte schließt an den Projektaufruf „KWK Modellkommune 2012 bis 2017“ an die NRW-Kommunen an. In der Förderperiode 2014-2020 sollen nun die ausgewählten Konzepte der KWK-Modellkommunen eine Projektförderung (anteilige Zuschüsse) erhalten, um das von ihnen zuvor entwickelte Feinkonzept operativ umzusetzen. Dabei geht es um einen integrierten Ansatz beispielsweise zur Erschließung und zum Ausbau von Wärme- und Kältenetzen, um den Ausbau und die Integration von Wärme- und Kältespeichern und um eine intelligente Steuerung der Wärme- und Kälteströme. Die Ergebnisse und Erfahrungen der Projekte sollen landesweit als Best-Practice Beispiele kommuniziert werden. Zu sehen sind sie auch auf der KlimaExpo.NRW. Auch die Erstellung weiterer kommunaler KWK-Konzepte kann gefördert werden.

Zudem können technische Durchführbarkeitsstudien/Machbarkeitsstudien und Gutachten gefördert werden. Dazu gehört auch die Beobachtung neuer technologischer Entwicklungen und der Märkte. Information, Kommunikation und Beratung – so genannte Aufschließungsmaßnahmen – sollen zusätzliche Investitionen in Unternehmen (zum Beispiel im Handwerk), öffentlichen Einrichtungen und bei Privaten auslösen.

Wer wird gefördert

Gefördert werden 

  • im Bereich „Ausbau der Nah- und Fernwärmeinfrastruktur“ Unternehmen, Kommunen und kommunale Eigenbetriebe.
  • im Bereich „Errichtung, Umrüstung und Ausbau von KWK-Anlagen“ KMU und in besonderen Fällen größere Unternehmen.
  • im Bereich „Förderung kommunaler KWK-Konzepte“ Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, Unternehmen.
  • im Bereich „Studien und Aufschließungsmaßnahmen“ Unternehmen, Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, Immobilieneigentümer sowie Beratungseinrichtungen.

Ziele bis zum Jahr 2023

Bis zum Jahr 2023 sollen ...

  • 130 KWK-Anlagen gefördert werden.
  • in 7 Kommunen innovative KWK-Projekte gefördert werden.
  • 154.000 Millionen Tonnen an CO2-Äquivalent pro Jahr weniger ausgestoßen werden.

Insgesamt will das OP EFRE mit der Förderung das landesweite Ziel unterstützen, die Netto-Stromerzeugung aus KWK in NRW bis 2023 auf 33 Twh zu steigern.