EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in städtischen Gebieten

Entwicklung städtischer Räume

Im Bereich der Stadt- und Quartiersentwicklung sollen Stadtviertel in NRW unterstützt werden. Entwicklungshemmnissen und Entwertungsprozessen soll durch die integrierte Umsetzung sozialer, baulicher, wirtschaftlicher und umweltbezogener Maßnahmen begegnet werden. Ziel der Aufwertung ist eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität für die in diesen Gebieten lebenden Menschen.

Die Förderung erfolgt auf Basis integrierter kommunaler oder regionaler Handlungskonzepte gemäß Artikel 28 c) der Verordnung (EU) 2021/1060, die insbesondere die wirtschaftliche, soziale, demographische, ökologische und klimatische Situation analysieren. Diese integrierten Handlungskonzepte enthalten bereits eine Auflistung der zu unterstützenden Vorhaben. Sie werden "Bottom-up" im Rahmen der verfassungsrechtlich normierten Planungshoheit der Kommunen selbstständig erarbeitet. Damit eine ausreichende Berücksichtigung aller das jeweilige Gebiet betreffenden Aspekte gewährleistet ist, werden Bürgerinnen und Bürger, übergeordnete Landesbehörden und institutionelle Akteurinnen und Akteure bei den Planungen angehört und beteiligt. Die Art und Weise der Beteiligung ist durch das Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich festgelegt. Die Beteiligungsverfahren schaffen somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen.

Gefördert werden können Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Raums/Wohnumfelds (niedrigschwellig nutzbare Begegnungsflächen wie Spiel- und Sportplätze, öffentliche Fuß- und Radwege und Plätze), zur generationengerechten und klimafreundlichen Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen, zur Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen für neue Nutzungen sowie zur Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, kulturellen oder sozialen Versorgung, außerschulischen Bildung und des Sports. Investitionen sollen, soweit relevant, die Grundsätze der Neuen Europäischen Bauhaus-Initiative berücksichtigen. Die Förderung kann einhergehen mit Maßnahmen der energetischen Sanierung.

 

Attraktivitätssteigerung von Kultur, Naturerbe und nachhaltigem Tourismus

NRW ist eine bedeutende Tourismusregion in Europa, die sich durch eine Fülle an Kulturangeboten und abwechslungsreichen Naturlandschaften auszeichnet. Sie birgt hohes Entwicklungspotenzial aufgrund ihrer Vielfalt an Museen, Bühnen, Schlössern, Gärten, Landmarken, Industriedenkmalen und historischen Zeugnissen sowie Naturschätzen von universellem Wert. Dabei sind die Tourismusdestinationen in NRW untereinander und in sich durch unterschiedliche Potenziale gekennzeichnet. Angesichts von Digitalisierung, Klimawandel und modifiziertem Konsumverhalten sollen sich der Tourismus sowie die kulturellen und naturräumlichen Attraktionen in allen NRW-Tourismusdestinationen verantwortungsvoll und qualitätsbewusst (weiter-)entwickeln. Ziel ist es, mit nachhaltigen tourismusbezogenen Projekten einen wichtigen Beitrag zur lokalen und regionalen Entwicklung im Einklang mit Natur und Umwelt zu leisten. Auf diese Weise soll ein intelligenter und innovativer wirtschaftlicher Wandel unterstützt werden. Als wachsende Tourismusmärkte können der Kultur- und Naturtourismus zur nachhaltigen Entwicklung des Kultur- und Naturerbes und damit zu mehr Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Wohlstand in NRW beitragen. Gleichzeitig soll für das wertvolle Kultur- und Naturerbe in NRW und seinen Schutz sensibilisiert werden.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage integrierter territorialer Strategiekonzepte der neun Tourismusdestinationen als „sonstiges territoriales Instrument zur Förderung von Initiativen“ gem. Artikel 28.c) der Verordnung (EU) 2021/1060. In jedem Konzept werden Entwicklungspotenziale aufgezeigt, Zusammenhänge touristischer Aktivitäten unter Einbeziehung kultureller und naturräumlicher Attraktionen, ihrer Ausstrahlungseffekte, kommunaler Zusammenhänge sowie Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Kultur, Soziales und ökologische Belange betrachtet sowie eine Stärken-SchwächenAnalyse durchgeführt. Aus dieser Analyse werden themenbezogenen Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen abgeleitet, die den Rahmen für die spätere Projektentwicklung abstecken. Diese Projekte sollen die in den Analysen aufgeworfenen Schwächen und Risiken mindern bzw. die Entwicklung der Chancen und Stärken unterstützen. Die Konzepte wurden in einem umfassenden Beteiligungsprozess innerhalb der Region unter Einbindung der Gebietskörperschaften erarbeitet.

Gefördert werden Vorhaben, die zur Verbesserung der Angebotsqualität und der Dienstleistungen beitragen sowie den Erlebnischarakter von touristischen, kulturellen und naturräumlichen Attraktionen auf der Grundlage der definierten Handlungsfelder in den integrierten territorialen Strategiekonzepten steigern. Projekte sollen der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen (wie Klimawandel, Nachhaltigkeit, digitale Transformation) in den Bereichen Kultur, Naturerbe und Tourismus dienen. Unterstützt werden Investitionen in die Infrastruktur (u.a. zur Errichtung, Entwicklung und Weiterentwicklung von touristischen Infrastrukturen sowie kultur- und naturtouristischen Objekten), digitale Maßnahmen (u.a. um Angebote besser erlebbar zu machen, Informationen zu vermitteln, Besucher effizienter zu steuern) und Projekte zur Entwicklung innovativer touristischer Produkte und Dienstleistungen. Die geförderten Vorhaben sollen in besonderem Maße zur Stärkung der Tourismuswirtschaft beitragen. Dabei werden Projekte mit Pilotcharakter, die übertragbare Ergebnisse liefern, und Kooperationsprojekte besonders berücksichtigt. Alle Maßnahmen müssen auf fortschrittliche touristische Nutzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit abzielen. Attraktionen sollen möglichst ein touristisches Alleinstellungsmerkmal besitzen oder nah daran sein. Die Attraktivitätssteigerung von Stätten der Kultur, des Naturerbes und des nachhaltigen Tourismus kann einhergehen mit Maßnahmen der Nutzung der Vorteile der Digitalisierung, der energetischen Sanierung und der Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur.

Zielgruppen: Kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Vereine und Stiftungen.