Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich das Ziel gesetzt, den Forschungsmuseen eine adäquate Ausstattung mit Blick auf die neuen Bedingungen und Erfordernisse der Wissensvermittlung im digitalen Zeitalter und unter den Bedingungen der Pandemie zu ermöglichen. Für die Digitalisierung der Forschungsmuseen stehen daher Mittel bereit, die Investitionen in die digitale Infrastruktur und in den Aufbau von digitalen Museumsangeboten fördern. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung von digitaler Hard- und Software einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs und für zeitlich befristetes Fachpersonal:
Zusätzliche Sachausgaben für eine spätere Wartung und den Betrieb der Hard-und Software sind nicht förderfähig. Die Zuständigkeit hierfür übernehmen die Zuwendungsempfänger.
Die zu beschaffenden digitalen Infrastrukturen sollen grundsätzlich technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme sein.
Die antragstellenden Forschungsmuseen müssen ein fachdidaktisches Konzept vorlegen, das eine pädagogisch begründete Planung von Verwendung und Einsatz der zu beschaffenden Infrastruktur umfasst.
Anträge mit einer Laufzeit der Maßnahmen von 13 bis zu 15 Monaten konnten bis zum 31. August 2021 eingereicht werden.
Anträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten konnten bis zum 30. November 2021 gestellt werden.
Bezirksregierung Arnsberg
Andreas Papenbrock
Tel.: 02931 82-2774
andreas.papenbrock(at)bra.nrw.de
Bezirksregierung Köln
André Thiebes
Tel.: 0221 147-2325
andre.thiebes(at)bezreg-koeln.nrw.de