EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Verbesserung der Integration benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft (Spezifisches Ziel 11)

Niedrige Pro-Kopf-Einkommen, die Zuwanderung von einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen, gesellschaftliche Ausgrenzung, benachteiligte Quartiere: Viele Städte in NRW stehen vor großen sozialen Herausforderungen – gerade vor dem Hintergrund, dass sich wirtschaftliche, soziale, ökologische, demographische und städtebauliche Probleme oft gegenseitig verstärken. Für Kommunen bedeutet ein solcher Abwärtstrend in der Folge auch kaum zu bewältigende Folge- und Reparaturkosten. Ein Teufelskreis, der durchbrochen werden muss.

Überall dort, wo in NRW-Städten Menschen von Ausgrenzung bedroht sind, besteht akuter Handlungsbedarf. Dies sind beispielsweise Quartiere mit einer überdurchschnittliche Quote von SGB II-und Sozialhilfebeziehern sowie Menschen mit niedrigen Einkommen. Und fast immer sind dort auch ein unattraktives Wohnumfeld, Mängel in der Umweltsituation, ein geringer Entwicklungsstand der lokalen Wirtschaft und der örtlichen Infrastruktur, fehlende örtliche Beschäftigungsmöglichkeiten und eine unterdurchschnittliche Versorgung mit Einrichtungen zur Kinder- und Familienbetreuung sowie zur Gesundheitsvorsorge zu finden. Hier will das OP EFRE NRW im Sinne der Präventionsstrategie des Landes helfen. Im Vordergrund stehen daher früh ansetzende Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien.

Gefördert werden sollen ausschließlich Maßnahmen, die aus einem integrierten Handlungskonzept abgeleitet worden sind. Bevorzugt werden Maßnahmen gefördert, die einen Modell- und Vorbildcharakter aufweisen.

Was wird gefördert?

Im Bereich Früh ansetzende Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien werden bedarfsgerechte und qualifizierte Bildungs- und Betreuungsangebote gefördert, mit denen Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien in Stadtteilen mit hohen Belastungsfaktoren besser erreicht werden. Denkbar sind zum Beispiel der modellhafte Aus- und Aufbau von Familienzentren in sozial benachteiligten Stadtteilen – als Anlaufstelle für Elternberatung, zur Gesundheitsberatung und zur Unterstützung bei schulischen Problemen. Förderungsfähig ist auch die Bündelung von Beratungsdiensten in Beratungszentren, die ein koordiniertes Zusammenwirken von Schulen, kommunalen Integrationszentren und der Integrations-, Familien- und Jugend- und Gesundheitsarbeit vor Ort fördern. Das NRW-Motto „Kein Kind zurücklassen“ wird hier mit Leben gefüllt: Benachteiligte Gruppen sollen so früh wie möglich integriert werden.

Im Bereich Verbesserung des öffentlichen Raums/Wohnumfelds werden Maßnahmen gefördert, die die Quartiere aufwerten und eine bessere Durchmischung mit Menschen verschiedener Herkunft, Altersstrukturen und sozialer Lage ermöglichen. Denkbar sind beispielsweise Umgestaltungen von Straßenzügen, Grünräumen und Plätzen, die Schaffung altersgerechter Versorgungsstrukturen und neue Ansätze, die Leerstände und Mindernutzungen im Blick haben.

Im Bereich Belebung der örtlichen Wirtschaft werden beispielsweise gezielte Informations- und Beratungsangebote für lokale KMU, die Förderung von Dienstleistungen im Quartier, sowie durch die Unterstützung von Kreativquartieren gefördert.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden sowie Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereine.

Im Bereich Belebung der örtlichen Wirtschaft sind die Zuwendungsempfänger lokale KMU, Freiberufler, Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Kammern und Verbände.

Ziele bis zum Jahr 2023

Bis zum Jahr 2023 sollen

  • von der Förderung insgesamt 38.000 Plätze in den unterstützten Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen profitieren.
  • 1.000.000 Menschen von integrierten Stadtentwicklungsstrategien profitieren.
  • 20 Handlungskonzepte mit geförderten Projekten entstehen.

Insgesamt will das OP EFRE mit der Förderung das landesweite Ziel unterstützen, die SGBII-Quote der unter 15-Jährigen in den geförderten Gebieten bis 2023 auf 20,9 Prozent zu senken.