Ziel des Förderprogramms ist die Steigerung der Anwendungsreife von Hochschul-Erfindungen und deren anwendungsorientierte Validierung zur Verbesserung der Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule. Dies erscheint erforderlich, da Erfindungen und Patente ihrer Zeit oft so weit voraus sind, dass es den Unternehmen zu risikoreich ist, vor dem proof-of-concept in sie zu investieren. Mit diesem Förderansatz soll das Innovationspotenzial der NRW-Hochschulen gehoben und Hochschul-Know-how der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anwendung zugeführt werden. Die zu fördernden Vorhaben sollen Beiträge zur Umsetzung der NRW-Forschungsstrategie „Fortschritt NRW“ leisten.
Gefördert werden können Projekte von Hochschulen (Hochschul-Erfinder/innen) zur Weiterentwicklung von Hochschul-Erfindungen/-Patenten mit relevantem Marktpotenzial. Dies umfasst sowohl die Erstellung eines proof-of-concepts wie auch die Entwicklung von Prototypen. Damit soll die Verwertung von Hochschulerfindungen und Hochschul-Knowhow, abgesichert durch Patente, unterstützt werden.
Die Fördermittel (Zuschussförderung) können für Vorhaben mit einem Förderzeitraum von längstens 24 Monaten für folgende Ausgaben beantragt werden:
Das Förderprogramm „NRW-Patent-Validierung“ sieht ein einstufiges Antragsverfahren vor. Auf Grundlage der Antragsunterlagen schlägt ein unabhängiges Gutachtergremium eine Auswahl von förderungswürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor. Die anschließende Bewilligung der Fördervorhaben wird von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt.
Frist abgelaufen am 31.03.2019
Projektträger Jülich/
Forschungszentrum Jülich
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich
Dr. Hendrik Vollrath
Tel.: 02461 61-3347
h.vollrath(at)fz-juelich.de