EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Nachhaltige Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen

Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen, die sich zu ihren Vorhaben professionell beraten lassen möchten, profitieren von einem erweiterten Förderangebot und höheren Zuschüssen. Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) stellen die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen 17,3 Millionen Euro Fördermittel für Zuschüsse zu Beratungsleistungen zur Verfügung, um die Finanzierung von Beratungen bei Gründungs- und Übernahmevorhaben zu erleichtern, den Bestand von Existenzgründungen zu erhöhen sowie die Qualität der Gründungen zu verbessern. Die damit möglich gemachte intensive Beratung soll einen Beitrag zu langfristig erfolgreichen Neugründungen oder Betriebsübernahmen leisten.

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für Beratungsleistungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb, die in einem der Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen (RIS) erfolgen.
     
  • Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Vorfeld von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen sowie vor dem Übergang zum Haupterwerb eines im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmens.
     
  • Ausgaben für Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.
     
  • Ergänzend zu den betriebswirtschaftlichen Beratungen können spezielle Beratungen gefördert werden:
    • von Migrantinnen oder Migranten der ersten Generation, die ein förderfähiges Gründungs- oder Übernahmevorhaben planen,
    • von Personen mit anerkannter Behinderung, die ein förderfähiges Gründungs- oder Übernahmevorhaben planen,
    • zur besseren betrieblichen Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund,
    • zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
    • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit und
    • zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens achtzehn Jahre alt sind und beabsichtigen, in Nordrhein-Westfalen

  • ein neues gewerbliches Unternehmen zu gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen aufzunehmen,
  • ein gewerbliches Einzelunternehmen zu übernehmen oder
  • ein Unternehmen durch den Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu übernehmen,
  • sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu beteiligen oder
  • vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.

Förderrichtlinie / Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderrichtlinie, der Förderbekanntmachung und dem Anwendungserlass zu entnehmen.

Förderbekanntmachung "Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)" (31.01.2024)

Link "Förderrichtlinie Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)"

Download "Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Förderung von Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (BNBest-BPW)"

Archiv: Förderbekanntmachung "Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)" (06.11.2023) 

Archiv: Download "Erlass zur Anwendung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen - Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW-RL)"


Antragstellung / Fristen

Der Förderaufruf sieht ein einstufiges Verfahren vor. Anträge können fortlaufend bis zum 30.06.2027 über das EFRE-Antragsportal eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass vor der Antragstellung ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle zu führen ist.


Kontaktgespräch / Beratung

Anlaufstellen Antragstellung

Für das erforderliche Kontaktgespräch, an dem Antragstellende und beratende Expertinnen und Experten teilnehmen, wenden Sie sich bitte an entsprechende Anlaufstellen wie die STARTERCENTER NRW. Eine Liste finden Sie hier:
Übersicht Anlaufstellen BWP NRW
             
Beratung bei Antragstellung / förderrechtlichen Fragen (nach Wirtschaftssektor)

A. Industrie, Handel und Dienstleistungen:
IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)

Heinz Stork (Einzelberatungen)
Telefon: 0211 3670-240
heinz.stork(at)ibp-ihk.de

Christa Bruxmeier (Zirkelberatungen*, auch für das Handwerk)
Telefon: 0211  3670-241
christa.bruxmeier(at)ibp-ihk.de

B. Handwerk:
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH)

Anita Raczek (Einzelberatungen)
Telefon: 0211 30108262
raczek(at)lgh.de

*Zirkelberatung ist eine Kombination aus Gruppen- und Individualberatung für drei bis sechs Personen.