EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Wenn es um Anpassungen an den Klimawandel geht, spielen Gemeinden, Städte und Kreise mit ihren vielen unterschiedlichen Aufgaben eine zentrale Rolle. Denn vor allem sie sind gefordert wenn es darum geht, konkrete Antworten auf die zahlreichen Herausforderungen der Klimakrise zu finden. Ein Beispiel dafür sind die wachsende Zahl von Hitzetoten und Schäden durch Überschwemmungen. Hier kann die Anpassung der städtischen Infrastrukturen helfen, diesen Entwicklungen zu begegnen und die lokale Widerstandsfähigkeit zu stärken. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Kommunen bei der Bewältigung der Klimakrise und den dafür nötigen Maßnahmen zu unterstützen und den Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ gestartet, für den insgesamt rund 37 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Förderschwerpunkte

Gefördert werden Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an oder auf

  • Gebäuden,
  • Liegenschaften sowie
  • im öffentlichen Raum,

die der Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention dienen.

Dazu zählen

  • naturbasierte Vorhaben zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit,
  • zur Schaffung von Verdunstungskühle,
  • zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse,
  • zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips (zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagwasser) sowie
  • zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterer-eignissen.

Teilnahmeberechtigte Organisationen

Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

  • Kommunen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat. Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Förderbekanntmachung

Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.

Download Förderbekanntmachung "Klimaanpassung-Kommunen.NRW"


Einreichungsfristen

1. Einreichungsrunde:
bis 29.02.2024
2. Einreichungsrunde:
bis 31.07.2024


Antragstellung

Der Förderaufruf sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das Portal EFRE.NRW.Online abgewickelt. Das Portal ist unter folgendem Link aufrufbar: https://gefoerdert.in.nrw/efre/

Nutzen Sie bitte im Vorfeld das Beratungsangebot der Innovationsförderagentur NRW: https://www.in.nrw/klimaanpassung-kommunen


Kontakt/Beratung

Innovationsförderagentur NRW
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Peter Funken
Telefon: 02461 61-84027
klima.in.nrw(at)fz-juelich.de

Miriam Franken
Telefon: 02461 61-84009
klima.in.nrw(at)fz-juelich.de

Bei förderrechtlichen Fragen:

Lisa Schmatz
(Bezirksregierung Arnsberg)
Telefon: 02931/82-2750
lisa.schmatz(at)bra.nrw.de

Anna-Lena Mönnekes
(Bezirksregierung Detmold)
Telefon: 05231 71-3476
anna-lena.moennekes(at)bezreg-detmold.nrw.de

Michael Mölders
(Bezirksregierung Düsseldorf)
Telefon: 0211 475-3646
michael.moelders(at)brd.nrw.de

Alexander Windlinger
(Bezirksregierung Düsseldorf)
Telefon: 0211 475-4262
alexander.windlinger(at)brd.nrw.de

Inger Brandt
(Bezirksregierung Köln)
Telefon: 0221 147-2589
inger.brandt(at)brk.nrw.de

Linda Lemloh
(Bezirksregierung Münster)
Telefon: 0251 411-3913
linda.lemloh(at)brms.nrw.de


Infoveranstaltungen

Informieren Sie sich im Vorfeld online über die Ziele, die Förderbedingungen und das Antragsverfahren:

16.11.2023, 10:00 - 12:00 UhrLink zum Veranstaltungsraum (Zugriffscode: 2787 683 3342).
07.12.2023, 10:00 - 12:00 UhrLink zum Veranstaltungsraum (Zugriffscode: 2790 582 5380).