Wenn Sporthallen, Kindertagesstätten, Bibliotheken und andere kommunale Gebäude in die Jahre kommen, weisen sie oft eine sehr schlechte Energiebilanz aus. Mit Hilfe der Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ sollen öffentliche Gebäude, die vorrangig karitativen, kulturellen, touristischen und sportlichen Zwecken dienen, energetisch saniert werden. Ziel ist die Umsetzung eines dekarbonisierten Gebäudebestands, der den Energieverbrauch reduzieren, die Energieeffizienz steigern und zum Klimaschutz beitragen soll.
Für die energetische Sanierung stellen die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen 196 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden investive und nicht-investive Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierungen, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen. Dabei muss der zukünftig vorgesehene energetische Standard des Gebäudes über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinausgehen. Das Sanierungsvorhaben muss außerdem zu einer Verringerung des vorhandenen Primärenergiebedarfs von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand führen. Es sind folgende Gebäude förderfähig:
Kommunen (Städte, Gemeinden und Kreise) und kommunale Zweckverbände
Kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts gemäß
§ 107 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts gemäß § 108 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile gehören.
Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung verfolgen und bei denen das zuständige Finanzamt die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen gemäß § 60a Abgabenordnung festgestellt hat.
Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderrichtlinie und der Förderbekanntmachung zu entnehmen. In die überarbeitete Richtlinie wurden nun auch Weiterbildungseinrichtungen gem. § 10 und §§ 14 ff Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen auf die Liste der förderfähigen Zuwendungsempfangenden aufgenommen.
Download: "Förderbekanntmachung Energieeffiziente öffentliche Gebäude"
Download: Förderrichtlinie "Energieeffiziente öffentliche Gebäude" (aktuell gültige Fassung)
Förderrichtlinie "Energieeffiziente öffentliche Gebäude" (alt)
Anträge können fortlaufend über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht werden. Gefördert wird nach dem Windhundverfahren, Bewilligungen sind solange möglich, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Bitte nutzen Sie vor Antragstellung das Beratungsangebot der Kommunal-Agentur NRW bzw. der zuständigen Bezirksregierung.
A. Inhaltliche Beratung
Kommunal-Agentur NRW
Simon Knur
Telefon: 0211 43077-232
knur(at)kommunalagentur.nrw
Carina Schaaf
Telefon: 0211 43077-190
schaaf(at)kommunalagentur.nrw
Rüdiger Wesseling
Telefon: 0211 43077-256
wesseling(at)kommunalagentur.nrw
B. Beratung Antragstellung /
förderrechtliche Fragen
Bezirksregierung Arnsberg
Melissa Ruhrmann
Telefon: 02931 82-2430
melissa.ruhrmann(at)bra.nrw.de
Frank Gerdesmeier
Telefon: 02931 82-2191
frank.gerdesmeier(at)bra.nrw.de
Bezirksregierung Detmold
Frau Katrin Koerth-Bartels
Telefon: 05231 71-3414
katrin.koerth-bartels(at)bezreg-detmold.nrw.de
Lea Borcheld
Telefon: 05231 71-3477
lea.borcheld(at)bezreg-detmold.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf
Roman Konopka
Telefon: 0211 475-3033
roman.konopka(at)brd.nrw.de
Cihan-Yavuz Yildirim
Telefon: 0211 475-9218
cihan-yavuz.yildirim@brd.nrw.de
Georg Tautfest
Telefon: 0211 475-5168
georg.tautfest(at)brd.nrw.de
Bezirksregierung Münster
Fabian Bier
Telefon: 0251 411-3417
fabian.bier(at)brms.nrw.de
Philipp Esser
Telefon: 0251 411-1211
philipp.esser(at)bezreg-muenster.nrw.de
Hülya Kurt
Telefon: 0221 147-4157
energieeffizienz(at)bezreg-koeln.nrw.de
Inger Brandt
Telefon: 0221 147-2589
energieeffizienz(at)bezreg-koeln.nrw.de