EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Forschungs- und Innovationskapazitäten

Innovationswettbewerbe

KMU können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Im Sinne eines weiten Innovationsbegriffs gewinnt zudem auch die Zusammenarbeit mit der Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft, der Tourismusbranche, der Gesundheits- und Pflegewirtschaft, sozialen und ökologischen Einrichtungen und regionalen Akteuren an Bedeutung. Es soll ein Wissensaustausch und eine gemeinsame Wissensgenerierung initiiert und innovative Ideen und Projekte möglichst soweit entwickelt werden, dass die Schwelle zur Markteinführung erreicht wird. Dadurch sollen Folgeinvestitionen und weitere Forschungsaktivitäten, insbesondere von KMU, angeregt werden.

Die Förderung wird auf die Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW ausgerichtet.

Daraus leiten sich die folgenden sechs Innovationswettbewerbe ab:

  • Innovative Werkstoffe und Produktion
  • Vernetzte Mobilität und Logistik
  • Umweltwirtschaft und Circular Economy
  • Energie und innovatives Bauen
  • Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science
  • Kultur, Medien- und Kreativwirtschaft, IKT

Es muss sich um innovative umsetzungsorientierte Vorhaben handeln, die jedoch noch keine Marktreife besitzen. In den Innovationsfeldern können auch innovative Vorhaben gefördert werden, die im Kontext internationaler, grenzüberschreitender Kooperationsprojekte bzw. aus dem Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“ heraus entwickelt wurden. Die Maßnahme wurde als mit dem DNSH-Prinzip vereinbar bewertet, da sie aufgrund ihrer Art keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt hat. 

Forschungsinfrastruktur

Gefördert werden sollen der Ausbau der Infrastruktur im Bereich von Forschung und Innovation (F&I) und der Kapazitäten für die Entwicklung von F&I Spitzenleistungen. Dabei geht es um umsetzungsorientierte Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Kompetenz und Anwendungszentren im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Unternehmen. Auch von der Wirtschaft getragene Zentren (z. B. Prüfeinrichtungen, Labore etc.) für angewandte Forschung, Entwicklung und Innovation können unterstützt werden. Gefördert werden Einrichtungen, die mit ihrer Tätigkeit einen Beitrag zur nachhaltigen Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und zur Stärkung der NRW Wirtschaft in den Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW leisten. Die Einrichtungen müssen mit der Wirtschaft, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, und ggf. weiteren relevanten Akteuren zusammenarbeiten und die Ergebnisse ihrer Forschung in geeigneter Weise multiplizieren. Gefördert werden Investitionen in den Aufbau und die Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung sowie projektbezogene Betriebskosten der o.g. Einrichtungen. Bei Gemeinschaftseinrichtungen bzw. bei von der Wirtschaft (mit-)getragenen Zentren sind die Unternehmen mit angemessenen eigenen Beiträgen zu beteiligen. Die Maßnahme wurde als mit dem DNSH-Prinzip nach der Methodik des Mitgliedstaats als mit den Umweltzielen vereinbar bewertet.

Patentverwertung

Zur Bewältigung von Herausforderungen in den Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW bedarf es oftmals Lösungen, die auf dem neusten Stand von Wissenschaft und Technik basieren. Die wirtschaftlichen Potenziale von Hochschulerfindungen und Patentanmeldungen sind oftmals unbestimmt, weil die Erfindungen abstrakt sind, die Wissenschaft ihrer Zeit voraus ist und Marktchancen nicht Gegenstand der Forschung sind. Um die Verwertungschancen zu erhöhen und das Interesse von kleinen und mittleren Unternehmen zu steigern, soll die marktorientierte Weiterentwicklung von Erfindungen gefördert werden. Durch die Transformation wissenschaftlicher Innovationen in wirtschaftlich und betriebswirtschaftlich relevante Innovationen werden die Lücken zwischen wissenschaftlicher Erfindung und wirtschaftlicher Nutzung geschlossen und der Innovationsprozess beschleunigt. Auf diesem Weg wird das wirtschaftliche Potenzial von Hochschulen für kleine und mittlere Unternehmen erschlossen. Die Maßnahme wurde als mit dem DNSH-Prinzip vereinbar bewertet, da sie aufgrund ihrer Art keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Wissens- und Technologietransfer

Der Wissens- und Technologietransfer zwischen öffentlichem und privatem Sektor kann durch an den Innovationsfeldern orientierten Netzwerken und ähnlichen Einrichtungen erheblich verbessert werden. Sie sind sehr gut geeignet, insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stärker in das aktuelle Forschungs- und Innovationsgeschehen zu integrieren und wirken als Treiber und Initiatoren, um Zukunftsthemen zu identifizieren, das Arbeiten in Wertschöpfungsketten zu organisieren sowie die Innovationskraft von Regionen und den regionalen Wissens- und Technologietransfer zu stärken, Synergieeffekte durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen zu optimieren, interdisziplinäre Zusammenarbeit anzustoßen und Marktpotenziale zu erschließen. Gerade in Bereichen, in denen KMU im Forschungs- und Entwicklungsgeschehen unterrepräsentiert sind, sind Netzwerke dazu geeignet, den Know-how-Transfer von Hochschulen zur Wirtschaft zu verbessern und nachhaltig das Innovationsgeschehen auf beiden Seiten auszubauen. Die projektbezogenen Aktivitäten der Netzwerke konzentrieren sich auf die Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie NRW. Insbesondere unterstützen sie die regionale, nationale und internationale Vernetzung von Unternehmen einschließlich Start-ups mit weiteren relevanten Akteuren. Im Fokus stehen Tätigkeiten, wie die Informationsbeschaffung und -vermittlung, Kommunikation, Vernetzung, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch sowie Cluster-Aktivitäten.

Für den Auf- und Ausbau von Output orientierten Netzwerken sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen von besonderer Bedeutung. Die im Rahmen dieser Maßnahme beantragten Projekte müssen darlegen, wie die Ziele:

1. Stärkung der Wirtschaft durch Wissenstransfers,

2. nachhaltiger Ausbau und Stärkung der Innovationsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie

3. Ausbau und Stärkung von innovations- und technologieorientierten Kompetenzfeldern erreicht werden sollen.

Die Maßnahme wurde als mit dem DNSH-Prinzip vereinbar bewertet, da sie aufgrund ihrer Art keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt hat.