EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

NRW/EU.Wärmeinfrastrukturkredit

Das Förderprogramm bietet zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK zur Finanzierung von Investitionen in energieeffiziente Fernwärme- und Fernkältenetze in Nordrhein-Westfalen – mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung der NRW.BANK für das durchleitende Kreditinstitut. Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund, unabhängig von der Rechtsform. 

Gefördert werden Maßnahmen, die mit dem Operationellen Programm EFRE NRW 2014–2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (OP EFRE NRW), Prioritätsachse 3 „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2- Emissionen“ kompatibel sind. Das einzelne durch den NRW.BANK/EU.Wärmeinfrastruktur zu fördernde Vorhaben muss das spezifische Ziel 10 des OP EFRE NRW „Effizientere Nutzung von KWK mit Wärme- und Kältenetzen“ und die Maßnahme 1 „Ausbau der Nah- und Fernwärmeinfrastruktur“ in IP 4 (g) adressieren. Mit dem Vorhaben darf vor Antragsstellung nicht begonnen worden sein.

Mangels Nachfrage wurden die Finanzinstrumente zum 31.12.2019 eingestellt.