An der Umsetzung des OP EFRE NRW 2014-2020 sind zahlreiche Stellen beteiligt. Von der Gesamtkoordination über Kontrollgremien bis zu Auswahlverfahren, Projektbewilligung und Umsetzung. Hier die Übersicht:
Die Verwaltungsbehörde ist zentraler Ansprechpartner und verantwortlich für die Gesamtkoordination des OP EFRE NRW 2014-2020. Zu ihren Aufgaben zählt unter anderem, das operationelle Programm im Einklang mit der wirtschaftlichen Haushaltsführung zu verwalten und die Ordnungsmäßigkeit der Projektauswahl und der Projektdurchführung zu gewährleisten.
Die Bescheinigungsbehörde trägt die Gesamtverantwortung für die Zahlungsabwicklung. Sie kümmert sich unter anderem um Zahlungsanträge und die jährliche Rechnungslegung sowie um ein System zur elektronischen Aufzeichnung und Speicherung der Buchführungsdaten jedes Vorhabens.
Die Prüfbehörde ist die zentrale Prüfinstanz für das Gesamtprojekt OP EFRE NRW. Sie gewährleistet den Rechnungsabschluss der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde nach internationalen Prüfungsstandards.
Die zwischengeschalteten Stellen sind für die Bewilligung der Projekte verantwortlich. Dies sind im Detail: die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, das Forschungszentrum Jülich (Leitmarktagentur), die IHK Beratungs- und Projektgesellschaft, die Landesgewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks.
Der Begleitausschuss nimmt die Aufgaben gemäß Artikel 49 der Allgemeinen Verordnung wahr. Er tagt in der Regel zweimal jährlich. Die Wirtschafts- und Sozialpartner sind zur Umsetzung, Überwachung und Evaluierung des Operationellen Programms eng in den Begleitausschuss eingebunden. Aufgabe des Begleitausschusses sind unter anderem die Prüfung und Billigung der Auswahlkriterien für Projekte, Bewertung der Fortschritte der Zielerreichung und Durchführungsergebnisse des Programms sowie Prüfung und Billigung von Programmänderungen.
Der Arbeitsausschuss unterstützt den Begleitausschuss – unter anderem bei der Vorbereitung seiner Sitzungen. Ihm gehören die für die Programmdurchführung zuständigen zwischengeschalteten Stellen und Fachressorts und Fondsverwalter an. Vorsitzender des Arbeitsausschusses ist der/die Abteilungsleiter/in des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW ausgeübt, in deren Aufgabenbereich die Verwaltungsbehörde für den EFRE angesiedelt ist.