Die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie (EFRE/JTF-RRL) ist in der Erstfassung am 02. November 2022 in Kraft getreten. Sie harmonisiert EU- und Landesrecht. Die EFRE/JTF-RRL und die dazugehörenden ANBest-EU gelten für alle Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027. Seit dem 7. November 2023 gilt die aktualisierte EFRE/JTF-RRL.
EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie vom 7. November 2023, geändert durch Runderlass vom 1. Juli 2024
Auswahlkriterien EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027
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