Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die einzelnen Förderangebote und alle Infos zur jeweiligen Antragstellung finden Sie hier: Wege zur Förderung
Die Förderungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW erfolgen entweder in Form von Aufrufen/Wettbewerben (Förderbekanntmachungen) oder über Richtlinienförderung nach dem Windhund-Prinzip.
Bei einem einstufigen Aufruf/Wettbewerb werden die Anträge direkt im EFRE-Antragsportal eingereicht und von einem Begutachtungsausschuss geprüft und bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand von Auswahlkriterien, die in der Förderbekanntmachung festgelegt sind und von förderrechtlicher, wirtschaftlicher, technologischer und gesellschaftlicher Relevanz sind. Der Begutachtungsausschuss gibt anschließend Empfehlungen zur möglichen Förderung der Vorhaben. Über das Ergebnis der Sitzung werden im Nachgang alle Teilnehmenden des Wettbewerbs/Aufrufs informiert. Für die Förderung der empfohlenen Beiträge schließt sich ein reguläres Bewilligungsverfahren an.
Bei einem zweistufigen Aufruf/Wettbewerb geht dem Antrag die Einreichung einer Projektskizze im Online-Skizzentool voraus. Die eingegangenen Skizzen werden wie beim einstufigen Verfahren von einem Begutachtungsausschuss geprüft und bewertet. Die zur Förderung empfohlenen Beiträge erhalten eine Aufforderung zur Antragstellung über das EFRE-Antragsportal. Die prüffähigen Unterlagen müssen nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten eingereicht werden. Werden die vollständigen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, erlischt die Förderempfehlung.
Bei Richtlinienförderungen gilt das Prinzip: first come, first served. Anträge können direkt im EFRE-Antragsportal gestellt werden. Dabei müssen die Vorhaben den Förderzweck und die Kriterien erfüllen, die in der entsprechenden Förderrichtlinie dargestellt sind bzw. die vom EFRE/JTF-Begleitausschuss als Auswahlkriterien aufgestellt wurden. Erfüllt das Projekt die Kriterien, erhält es eine Förderzusage (Bewilligung), solange Haushaltsmittel für die Förderung zur Verfügung stehen.
Allen Antragstellenden wird eine qualifizierte Beratung angeboten.
Hier finden Sie die datenschutzrechtlichen Hinweise im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027:
Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO (PDF)
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 28. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wurden auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind
Eine gesetzliche Regelung im Unterschwellenbereich existiert bislang nicht, wodurch in diesem Bereich aktuell kein Ausschluss russischer Unternehmen rechtssicher möglich ist.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht:
>> Hinweise zur aktuellen Anwendung der Sanktionen im Bereich der Beschaffung