Der Kohleausstieg hat unmittelbar den Verlust von Wertschöpfung bei den Vorleistungserbringern der Braunkohleindustrie zur Folge. Um dortBeschäftigung zu sichern, müssen die betroffenen Unternehmen durch Neuerungen ihrer Produkte sowie Umstellung ihrer Prozesse der Leistungserstellung neue Anwendungsbereiche erschließen. Gleichzeitig birgt die wirtschaftliche Neupositionierung des Rhein. Reviers für viele KMU auch außerhalb der Zuliefererstrukturen die Chance zur Weiterentwicklung ihres Geschäfts in Richtung auf die Wachstumsfelder des Green-Deal oder der Digitalisierung. Im Rahmen eines Breitenförderprogramms „Zukunftsgutscheine“ sollen KMU und Start-ups im Rhein. Revier dabei unterstützt werden, aus dem Green Deal und der Digitalisierung abgeleitete Konversionsbedarfe und-chancen zu identifizieren, ihre Geschäftsmodelle entsprechend weiterzuentwickeln und neue zu implementieren. Gefördert werden soll u.a. die externe Beratung zu Transformationserfordernissen, Zielen und strategischen Ansätzen sowie Umsetzung und Implementierung der betrieblichen Konversion einschließlich erforderlicher Investitionen. Zudem soll dem in vielen KMU entstehenden Bedarf an Expertise mit der befristeten Förderung der Einstellung einer Transformationsassistenz begegnet werden. Die Maßnahme wurde als mit dem DNSH-Prinzip vereinbar bewertet, da sie aufgrund ihrer Art keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt hat. Die Maßnahme wurde als mit dem DNSH-Prinzip vereinbar bewertet, da sie aufgrund ihrer Art keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Um Wertschöpfung und Beschäftigung zu sichern bzw. wegfallende Wertschöpfung und Beschäftigung zu kompensieren, müssen die lokalen Unternehmen über Innovationsaktivitäten ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und neue Wachstumsmärkte adressieren. Insbesondere KMU fehlt es häufig an den erforderlichen Ressourcen und Strukturen für Innovationsaktivitäten. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Region bieten ideale Anknüpfungspunkte für den Transfer von Forschungsergebnissen und Innovationen aus den Hochschulen in die Anwendung in KMU zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Durch Förderung des Transfers von mit den Wachstumsfeldern des Green-Deals und der Digitalisierung verbundenen fortschrittlichen Technologien und Verfahren in die Anwendung sollen den regionalen KMU die in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft liegenden Wachstumspotenziale zugänglich gemacht werden, um so einen Beitrag zur wirtschaftlicher Diversifizierung und Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze zu leisten. Die Maßnahme wurde als mit dem DNSH-Prinzip vereinbar bewertet, da sie aufgrund ihrer Art keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Die Gründung neuer Unternehmen sowie die Dynamisierung des Wissens- und Technologietransfers tragen zur besseren wirtschaftlichen Diversifizierung sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei. Über Gründungs- und Technologiezentren können Gründende sowie junge und technologieorientierte Unternehmen etwa durch organisatorische und technische Infrastruktur unterstützt werden. Gefördert werden soll die Errichtung von Infrastrukturen, an denen Gründende, Start-ups, KMU, Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen gemeinsam die Validierung und wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen und Technologien (Maßnahme 2) vorantreiben. Dies umfasst neben reinen Laborflächen auch angrenzende Büroräume und zentrale Logistikstrukturen. Gefördert werden sollen sowohl die Erstellung und Ausstattung dieser Infrastrukturen als auch die nachfolgend erforderlichen frei-skalierbaren Laborflächen (Scale-Up), deren Anlagen, Maschinen, Werkzeuge und ihr Betrieb. Dabei sollen auch bestehende Innovation-Hubs mit einer leistungsfähigen Transferinfrastruktur einschließlich Coaching- und Mentoringprogrammen ausgestattet werden. Zur Minimierung der Flächenversiegelung soll die Errichtung, wo möglich und sachgerecht, auf Bergbau- und Industriebrachen erfolgen. Ergänzend stehen Beratungsangebote (Spezifisches Ziel 3) zur Verfügung. Die Maßnahme wurde als mit dem DNSH-Prinzip nach der Methodik des Mitgliedstaats als mit den Umweltzielen vereinbar bewertet.
Die RAG im Ruhrgebiet und RWE im Rhein. Revier gehörten zu den größten Ausbildungsbetrieben in den Kohleregionen. Durch den Kohleausstieg gehen dort nicht nur viele Arbeits- sondern auch Ausbildungsplätze verloren. KMU können Ausbildungsinhalte häufig nicht vollständig abdecken. Hier können überbetriebliche Berufsbildungsstätten der Wirtschaft helfen, diese Lücke zu schließen und als dritter Lernort in der dualen Ausbildung neben den Betrieben und Berufsschulen fungieren. Dies umfasst auch Strukturen, die berufliche und akademische Bildung in sich vereinen (Zukunftscampus). Einrichtungen der beruflichen Bildung sind an künftigen Qualifizierungsbedarfen neu auszurichten. Der Einsatz moderner Maschinen, Werkzeuge und Medien ermöglicht eine Ausbildung auf dem aktuellen Stand der Technik. Gefördert werden sollen hierzu bedarfsgerechte Investitionen in Ausstattung sowie Modernisierung und energetische Sanierung von Gebäuden der beruflichen Bildung einschließlich energieeffizienter Neu- und Ergänzungsbauten. Die Errichtung soll insbesondere auf ehemaligen Bergbau- und anderen Brachflächen gefördert werden. Die Maßnahme wird ergänzt durch Maßnahmen des ESF+/JTF zur Gewinnung von Fachlehrkräften sowie zur Schaffung neuer und Attraktivitätssteigerung dualer Ausbildungsgänge. Die Maßnahme wurde als mit dem DNSH-Prinzip nach der Methodik des Mitgliedstaats als mit den Umweltzielen vereinbar bewertet.
Die vom Bergbau geprägten Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl stehen vor der Herausforderung, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Langzeitfolgen zu bewältigen, die der Bergbau durch die von ihm hinterlassenen Flächen bereitet. Gleichzeitig stellt die deutliche Flächenknappheit dieser Standorte ein starkes Hemmnis für die Schaffung neuer Wertschöpfung und Beschäftigung dar. Für die Nutzung der Brachen als Wirtschaftsflächen ist eine über die gesetzlich erforderliche Wiederherstellung durch den Verursacher hinausgehende Entwicklung notwendig. Unter Beachtung des Verursacherprinzips sollen Vorhaben zur Revitalisierung, Aufwertung, nachhaltigen Entwicklung, Erschließung, Aktivierung und Renaturierung entsprechender Brachflächen einschließlich der für die Flächenentwicklungen erforderlichen vorlaufenden und begleitenden Leistungen etwa im Bereich der Planung oder des Projektmanagements gefördert werden. Hierbei soll eine ökologische, klimagerechte, ressourcen- und flächeneffiziente Planung und Revitalisierung einen Beitrag zur Klimaneutralität, Attraktivität und Qualität des Standorts leisten. Die Flächenentwicklung soll sich dabei insbesondere auf Revitalisierung und Recycling von Brachflächen des Bergbaus und der Montanindustrie fokussieren, u.a. auf folgenden Flächen:
1. Beim Kooperationsvorhaben „Freiheit Emscher“ sollen auf ehemaligen Bergbauflächen in Bottrop an der Grenze zu Essen zukunftsweisende Gewerbe- und Industrieflächen mit wissens- und technologieorientierten Unternehmen sowie Start-Ups, vernetzt mit Bildungs- und Forschungseinrichtungen und der traditionellen Industrie entstehen.
2. In Gladbeck soll das ehemalige Betriebsgelände von RBH Logistics als Fläche für zukunftsfähiges, flächeneffizientes und innovatives Gewerbe entwickelt werden.
3. Die Brachfläche der ehemaligen Zeche Graf Moltke I/II in Gladbeck soll für eine wirtschaftliche Nutzung etwa für produktionsorientierte Dienstleistungen entwickelt werden.
4. In den Städten Dorsten und Marl soll mit der als regionaler Kooperationsstandort avisierten RAG-Fläche „Südlich Schwatten Jans“ in Zusammenarbeit mit Hochschulen ein Gewerbegebiet für neue und innovative Arbeitsplätze entstehen.
Die Maßnahme wurde als mit dem DNSH-Prinzip nach der Methodik des Mitgliedstaats als mit den Umweltzielen vereinbar bewertet.
Durch die Einstellung des Braunkohlenabbaus in den Tagebauen Hambach, Garzweiler und Inden als Folge des Ausstiegs aus der Braunkohlenverstromung entfällt die Einleitung von Sümpfungswasser und nimmt die Abwasserkonzentration in den Gewässern des Rhein. Reviers zu. Den erheblichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt in den Einzugsgebieten von Erft und Rur sowie Schwalm und Niers soll durch eine Kombination aus verbesserter Abwasserbehandlung sowie Gewässer- und Auenrenaturierungsmaßnahmen begegnet werden. Gefördert werden soll die verbesserte Abwasserbeseitigung durch Ertüchtigung von Kläranlagen und anderen vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen bzw. Errichtung neuer Abwasserbehandlungsanlagen zur weitergehenden Behandlung (bspw. Retentionsbodenfilter) sowie die dadurch mögliche Anpassung an veränderte Abflussverhältnisse und Renaturierung der Gewässer und Flussauen nach den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die Maßnahme wurde als mit dem DNSH-Prinzip nach der Methodik des Mitgliedstaats als mit den Umweltzielen vereinbar bewertet.