EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Starke Quartiere – starke Menschen

Der gemeinsame Aufruf der Programme des EFRE, des ELER und des ESF (2014–2020) zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung ist im Februar 2015 gestartet: www2.efre.nrw.de.

"Wir müssen den Menschen in den Mittelpunkt jeden Handelns stellen – dafür steht die nordrhein-westfälische Landesregierung", sagt Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. "Wir setzen uns ein für mehr Teilhabe und Zusammenhalt in der Gesellschaft, für starke und handlungsfähige Kommunen, mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt und für eine gute und ökologisch nachhaltige Entwicklung unseres Landes. Deshalb wollen wir uns besonders um strukturschwache, sozial benachteiligte und imagebelastete Stadtquartiere und Ortsteile kümmern."

Mit einem gemeinsamen Projektaufruf der europäischen Strukturfonds EFRE, ESF und ELER in Nordrhein-Westfalen kann ein sehr hohes Investitionsvolumen in benachteiligte Quartiere fließen. Städte und Gemeinden können sich um Fördermittel mit Integrierten Handlungskonzepten bewerben. Der Schwerpunkt des Projektaufrufs „Starke Quartiere – starke Menschen“ liegt auf der präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Stadtquartieren und Ortsteilen und auf der Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung.

Die Städte und Gemeinden, die im Rahmen integrierter Handlungs- oder Entwicklungskonzepte solche Quartiere aufwerten, kommunale Präventionsketten aufbauen oder weiterentwickeln sowie die Armutsvorbeugung stärken wollen, sollen mit diesem Projektaufruf unterstützt werden. So kann gewährleistet werden, dass der Wohnstandort nicht die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Teilhabe der Menschen vorgibt, dass bestehende Disparitäten zwischen den Quartieren sowie Segregation und Polarisierung abgebaut werden.

Durch die Bündelung und Ausrichtung der EU-Fonds und der Förderprogramme der Bundes- und Landesregierung bis zum Jahr 2020 können insgesamt über 350 Millionen Euro Investitionsvolumen aus EU-, Bundes- und Landesmitteln und aus Mitteln von Kommunen, Vereinen und Privaten für diese Aufgabe mobilisiert werden. Mit diesen Mitteln können z. B. Maßnahmen für früh ansetzende Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien, für eine Verbesserung des öffentlichen Raums und Wohnumfeldes, für die ökologische Revitalisierung oder den Auf- und Ausbau kommunaler Präventionsketten verwirklicht werden. Bevorzugt werden Projekte gefördert, die einen Modell- oder Vorbildcharakter haben.

Mit dem Stadtentwicklungskredit als neuem Finanzierungsinstrument können zudem für privatwirtschaftliche Investitionen in schwierigem Investitionsumfeld passgenaue Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet werden.

Alle Städte und Gemeinden sind eingeladen, mit ihren jeweiligen Kooperationspartnern vor Ort aktiv die Entwicklung benachteiligter Stadt- und Ortsteile anzugehen und sich mit ihrem übergreifenden Handlungsansatz an dem gemeinsamen Aufruf zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen zu beteiligen.


Kommunen, die eine Förderung aus der Achse 4 des OP EFRE NRW beantragen möchten, sind für eine transparente und diskriminierungsfreie Auswahl der Vorhaben auf Grundlage ihrer integrierten Handlungskonzepte verantwortlich (Art. 7 Abs. 4 und 5 VO (EU) 1301/2013, Art. 125 Abs. 3 (a) der VO (EU) 1303/2013). Dies wird schriftlich in dem „Abkommen über die Auswahl von Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung“  zwischen der EFRE-Verwaltungsbehörde und der Kommune festgehalten (Art. 7 Abs. 4 und 5 VO (EU) 1301/2013). Die Förderentscheidung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.

Abkommen über die Auswahl von Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung

Um die vorstehenden europarechtlichen Vorgaben umzusetzen, werden interessierte Kommunen gebeten, zwei unterschriebene Exemplare des Abkommens über die Auswahl von Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung an die EFRE-Verwaltungsbehörde zu senden (z.H. Frau Johanna Rosenbaum) und im Anschreiben die für die transparente und diskriminierungsfreie Auswahl verantwortliche Stelle oder Person zu benennen.


Ansprechpartner

Bei Fragen zu diesem Aufruf sind die jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierungen behilflich. Diese vermitteln bei Bedarf den Kontakt innerhalb der jeweiligen Bezirksregierungen oder zu ergänzenden Beratungsangeboten.

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Tel.: 02931 82-0
poststelle(at)bezreg-arnsberg.nrw.de
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de


Ansprechpartner
Benedikt Große Hüttmann
Dezernat 35
Tel.: 02931 82-2838
benedikt.grossehuettmann(at)bra.nrw.de

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Tel.: 05231 71-0
poststelle(at)bezreg-detmold.nrw.de
http://www.bezreg-detmold.nrw.de

Ansprechpartnerin
Ulrike Berger
Dezernat 35
Tel.: 05231 71-3500
ulrike.berger(at)brdt.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 475-0
poststelle(at)brd.nrw.de
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de

Ansprechpartner
Thorben Goer
Dezernat 35
Tel.: 0211 475-2321
thorben.goer(at)brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel.: 0221 147-0
poststelle(at)bezreg-koeln.nrw.de
http://www.bezreg-koeln.nrw.de

Ansprechpartner
Andreas Schwerdt
Dezernat 35
Tel.: 0221 147-2244
andreas.schwerdt(at)brk.nrw.de

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Tel.: 0251 411-0
poststelle(at)bezreg-muenster.nrw.de
http://www.bezreg-muenster.nrw.de

Ansprechpartnerin
Yvonne Pape
Dezernat 35
Tel.: 0251 411-4021
yvonne.pape(at)brms.nrw.de