Die Innovationsfähigkeit ist ein wesentlicher Schlüssel für Wohlstand und Wachstum in Nordrhein-Westfalen. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, den Wissens- und Technologietransfer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen deutlich zu verstärken, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und regionaler Wirtschaft zu verbessern und damit die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken.
Eine besondere Rolle kommt dabei technologie- und wissensbasierten Gründungen zu. Diese Unternehmen erschließen mit ihren innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen neue Märkte, wachsen in der Regel deutlich schneller und sind ein wichtiger Motor für Innovation und Beschäftigung.
Mit dem neuen Förderwettbewerb „START-UP-Innovationslabore NRW“ wollen das Wirtschafts- und das Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam nachhaltige Unterstützungsstrukturen für Gründerinnen und Gründer aus der Wissenschaft sowie für junge Start-ups aufbauen.
Hierzu wird die Einrichtung mehrerer Innovationslabore in verschiedenen Landesteilen gefördert. Die Innovationslabore sollen Gründerinnen und Gründer technologie- und wissensbasierter Unternehmen sowie junge Start-ups vor Ort mit ihrem Angebot erreichen und jeweils ein Jahr lang bei der Vorbereitung, Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee und der Markterschließung unterstützen.
Zu den Leistungen und Aufgaben der Innovationslabore gehören:
Die Projektförderung wird als Anteilfinanzierung gewährt und erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip. Sie ist auf maximal drei Jahre befristet. Fördermittel können für projektspezifische Personal-, Sach- und Gemeinausgaben beantragt werden. Mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenanteil jedes Zuwendungsempfängers zu erbringen.
Zur Teilnahme am Förderwettbewerb sind eingeladen:
die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Kooperationen in Form von Verbundprojekten zwischen den o. a. Teilnahmeberechtigten, insbesondere mit hochschulübergreifendem Charakter, sind ausdrücklich gewünscht.
Der Förderwettbewerb sieht ein zweistufiges Antragsverfahren vor. Interessenbekundungen konnten bis zum 28. Oktober 2016 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Die hierfür obligatorisch zu verwendenden Bewerbungsunterlagen finden Sie untenstehend zum Download. Auf Grundlage der Interessenbekundungen schlägt ein unabhängiges Gutachtergremium eine Auswahl förderungswürdiger Projekte für das anschließende Bewilligungsverfahren vor. Die Träger der ausgewählten Projekte können Anträge auf Förderung bei der zentral zuständigen Bezirksregierung Arnsberg stellen, die das Bewilligungsverfahren durchführt.
Es wird allen Interessierten empfohlen, sich im Vorfeld vom Projektträger Jülich beraten zu lassen.