EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

START-UP TRANSFER.NRW

Ein lebendiges Gründergeschehen ist für das Land Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung. Der Wissens- und Technologietransfer aus Hochschulen heraus hebt das akademische Innovationspotential und trägt so zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Erneuerungs- und Innovationsfähigkeit des Landes NRW bei.

Mit dem neu aufgelegten Programm „START-UP transfer.NRW“ sollen junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützt werden, ihren ersten Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit zu gehen.

Wer wird gefördert?

Mit der Förderung werden Gründungswillige aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz in NRW unterstützt, um Forschungsergebnisse/Know-how mit großem Marktpotenzial und ein überzeugendes Geschäftskonzept weiterzuentwickeln und in die Gründung eines eigenen Unternehmens umzusetzen. Durch das Programm werden Vorhaben gefördert, die auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen beruhen.

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen in staatlicher Trägerschaft,
  • staatlich anerkannte Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen und
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz im Land Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm zielt darauf ab, durch die Nutzung von Forschungs- und Entwicklungsressourcen die Entwicklung von Dienstleistungen, Verfahren oder Produkten hin zur Marktreife voranzutreiben und den als Fördervoraussetzung vorgelegten Businessplan für die nachfolgende Gründungs- und Wachstumsphase weiterzuentwickeln.

Gründungswillige Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre auf F&E-Ergebnissen oder Forschungs-Know-how basierenden Geschäftskonzepte unter Nutzung der Forschungsinfrastruktur

  • weiterzuentwickeln (Entwicklung von Dienstleistungen, Verfahren oder Produkten hin zur Marktreife),
  • zu erproben (Proof of Concept, Prototyping, Validierung der Gründungsidee) und
  • die Gründung vorzubereiten (Weiterentwicklung des Businessplans und des Unternehmenskonzeptes).

Wie wird gefördert?

Interessenten können die Fördermittel in Höhe von bis zu 240.000 Euro (Zuschussförderung, Förderquote bis zu 90 Prozent) für Vorhaben mit einem Förderzeitraum von längstens 18 Monaten für folgende Ausgaben beantragen:

  • Personalpauschalen für direkt dem Projekt zugeordnetes zusätzliches Personal in den antragstellenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
  • Eine Gemeinausgabenpauschale (15 Prozent auf die Personalausgaben) für notwendige Gemeinausgaben.
  • Projektspezifische Sach- und Materialausgaben.
  • Investitionen und Ausgaben für Fremdleistungen (insbesondere für das Gründungscoaching). ·
  • Ausgaben für aus dem Projekt resultierende Schutzrechte.
  • Ausgaben, die im Zusammenhang der Weiterentwicklung des Businessplans und des Unternehmenskonzeptes stehen.

Auf Grundlage der Antragsunterlagen und gegebenenfalls der persönlichen Präsentation des Gründungsvorhabens durch das Gründungsteam schlägt ein unabhängiges Gutachtergremium eine Auswahl von förderungswürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor. Die anschließende Bewilligung der Fördervorhaben erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Der Durchführungszeitraum muss spätestens am 31. März 2023 enden.



Einreichungstermine

Frist endete am 30. April 2021


Ansprechpartner

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Dr. Hendrik Vollrath
Tel.: 02461 61-3347
Fax: 02461 61-8047
Mail: h.vollrath(at)fz-juelich.de