EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Informationen zur Corona-Pandemie

Die durch COVID-19 ausgelöste, weltweite Krise stellt auch die Antragsteller*innen, Zuwendungsempfänger*innen und die Verwaltung im EFRE in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen.

Die Verwaltungsbehörde informiert daher auf diesen Seiten kontinuierlich über den aktuellen Stand der Dinge und die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie.


Umsetzung von EFRE-Vorhaben in Zeiten der Corona-Pandemie

Wir alle haben das Ziel, begonnene Projekte und das operationelle Programm 2014 – 2020 erfolgreich umzusetzen. Dazu bedarf es nicht nur einer guten Zusammenarbeit und erheblicher Kraftanstrengung, sondern auch eines angemessenen rechtlichen Rahmens, für den sich die EFRE-Verwaltungsbehörde gegenwärtig stark macht.

Die Zuwendungsempfänger*innen sind nun aufgefordert, selbständig zu prüfen, ob Verschiebungen oder Anpassungen ihrer Vorhaben erforderlich werden und welche notwendigen Maßnahmen sich daraus für die Vorhabenumsetzung ergeben, teilt die EFRE-Verwaltungsbehörde in einem aktuellen Schreiben mit. Bei diesen Entscheidungen seien die Anforderungen der zuständigen staatlichen Stellen (auf kommunaler Ebene in der Regel die Gesundheitsämter, im Übrigen landesweite Regelungen durch die Landesregierungen) zu beachten.


Häufige Fragen - FAQ

Die gegenwärtigen Sorgen vieler Zuwendungsempfänger*innen sind nachvollziehbar.
Wir bemühen uns daher, möglichst schnell Antworten auf die drängendsten Fragen zu geben und bitten Sie, Fragen grundsätzlich an die für Sie zuständige zwischengeschaltete Stelle zu adressieren. Einige der am häufigsten gestellten Fragen und Antworten finden sie unten.
Diese werden regelmäßig aktualisiert.

Stand: 03.04.2020


Projektbewirtschaftung

Können Laufzeitverlängerungen gewährt werden, sofern die Arbeiten im Bewilligungszeitraum aufgrund von Verzögerungen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, nicht abgeschlossen werden können?

  • Der Bewilligungszeitraum kann maximal bis zum 30. Juni 2023 verlängert werden, der Durchführungszeitraum maximal bis zum 31. März 2023.

Können entstandene Ausgaben für Projektaktivitäten, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht umsetzbar sind, über die Zuwendung abgerechnet werden? Was ist dabei zu beachten (z. B. Zeitpunkt der Stornierung, Abstimmung mit Fördermittelgeber)?

  • Bei von vorherein geplanten Aufwendungen für Projektaktivitäten, die nun ins Leere laufen kommt es auf den Sachverhalt an. Wird das Projekt nicht erfolgreich umgesetzt, muss die Zuwendung erstattet werden. Wird es ohne die jeweilige Projektaktivität erfolgreich umgesetzt, ist ebenfalls eine Erstattung zu veranlassen, da die Aktivität für den Projekterfolg nachweislich nicht erforderlich war. Muss die Aktivität wiederholt werden, um das Projekt erfolgreich abschließen zu können, könnte der Mehraufwand gefördert werden, wenn ausreichend Mittel vorhanden sind. Für die Förderung des Mehraufwands ist schnellstmöglich ein Änderungsantrag zu stellen.

Wie wird mit finanziellem Mehrbedarf verfahren, der infolge der Corona-Pandemie entsteht (z. B. Personalausgaben für die Weiterbeschäftigung von Projektmitarbeiter*innen aufgrund von Corona-bedingten Veränderungen im Arbeitsplan, Stornierungskosten für Reisen oder Veranstaltungen)?

  • Mehraufwand ist grundsätzlich förderbar, wenn er verhältnismäßig ist, für den Projekterfolg unverzichtbar und wenn die entsprechenden Mittel verfügbar sind. Im Moment stehen jedoch keine EFRE-Mittel mehr zur Verfügung. Dies kann sich noch ändern, wenn es zu Mittelrückflüssen durch abgebrochene Projekte oder abgeschlossene Projekte kommt, die den Bewilligungsrahmen nicht vollständig ausgeschöpft haben. Es ist daher ratsam, schnellstmöglich einen Änderungsantrag zu stellen, in dem der Mehraufwand plausibilisiert wird.

Was ist bei Projektaktivitäten zu beachten, die für die nächsten Monate geplant sind, deren Umsetzbarkeit angesichts der aktuellen Situation aber noch fraglich ist (v. a. Reisen und Veranstaltungen)? Inwiefern sind bspw. noch zu tätigende und im Finanzierungsplan vorgesehene Ausgaben für derartige Aktivitäten im Vorfeld mit Ihnen abzustimmen, um die Zuwendungsfähigkeit sicherzustellen?

  • Abstimmungen erfolgen bitte unmittelbar mit den zwischengeschalteten Stellen, etwa der Bezirksregierung oder der LeitmarktAgentur. Wenn Projektaktivitäten fraglich sind, ist folglich auch der Projekterfolg fraglich. In diesen Fällen bedarf es einer individuellen Abstimmung, eine generelle Aussage lässt sich nicht treffen. Sind die Aktivitäten für den Projekterfolg verzichtbar, so sind sie auch nicht förderbar.

Werden die Nachweispflichten für Zwischen- und Schlussverwendungsnachweise aufgrund der aktuellen Situation verlängert oder ist dies nur in Einzelfällen auf besonderen Antrag hin möglich?

  • Dies ist grundsätzlich nur in Einzelfällen und auf besonderen Antrag möglich. Die/der Zuwendungsempfänger*in muss darlegen, warum ihr/ihm die rechtzeitige Vorlage der Nachweise im konkreten Fall unmöglich ist.

Antragstellung

In welchem Zeitraum muss nach der digitalen Einreichung eines Zuwendungsantrags die rechtsverbindlich gezeichnete Fassung des Antrags an den Projektträger/Fördermittelgeber weitergeleitet werden?

  • Eine Bewilligung kommt erst nach Einreichung des unterschriebenen Antrags in Betracht. Die digitale Vorabeinreichung dient allein dem Zweck, bestimmte Prüfschritte vorzubereiten. Da das Projekt erst nach Bewilligung begonnen werden darf, empfiehlt es sich, die unterschriebene Version so schnell wie möglich einzureichen.

Ist mit Verzögerungen bei der Bearbeitung und Begutachtung von Projektanträgen zu rechnen?

  • Hierzu gibt es keine konkreten Hinweise. Aktuell sind die zwischengeschalteten Stellen in gewohntem Umfang leistungsfähig. Wir hoffen, dass dies so bleibt.

Ist mit einer Verzögerung des Projektstarts bei im Bewilligungsprozess befindlichen Projekten zu rechnen?

  • Aktuell sind die zwischengeschalteten Stellen nahezu in gewohntem Umfang leistungsfähig. Wir hoffen, dass dies so bleibt, damit alle anstehenden Bewilligungen zeitnah abgeschlossen werden können.