EFRE/JTF in Nordrhein-Westfalen

Die EU-Verordnungen für die Förderperiode 2021-2027 treten am 1. Juli 2021 in Kraft

Am 1. Juli 2021 tritt die Rechtsgrundlage für die kommende EFRE-Förderperiode 2021-2027 in Kraft. Die lange Verhandlungszeit seit der Veröffentlichung des ersten Vorschlags im Mai 2018 war geprägt vom Brexit und der Covid-19-Pandemie. Wahlen in mehreren Mitgliedstaaten sowie zum Europäischen Parlament und nicht zuletzt die neue EU-Kommission haben die Abstimmungen beeinflusst. In zahlreichen formellen und informellen Gesprächen über den neuen Rechtsrahmen wurden die deutschen und auch die Positionen Nordrhein-Westfalens eingebracht.

Und natürlich hat die Landesregierung sich in den Bundesratsverhandlungen für die Interessen der hiesigen EFRE-Gemeinschaft eingesetzt und schon frühzeitig mit einer Veranstaltung in der nordrhein-westfälischen Landesvertretung in Brüssel ihre Forderungen deutlich gemacht.

Die neuen Verordnungen – die so genannte Dachverordnung 2021/1060 und die EFRE-Verordnung 2021/1058 – bilden die rechtliche Grundlage für die EFRE-Förderung für die Jahre 2021-2027. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass die Mitgliedstaaten die Partnerschaftsvereinbarung und anschließend die Programme einreichen können. Um einen möglichst zügigen Start des neuen EFRE.NRW 2021-2027 zu ermöglichen, wird es bereits informell mit der Kommission abgestimmt. Im Entwurf werden zahlreiche wichtige Anregungen berücksichtigt, die in der Strategiekonferenz 2019, im Online-Konsultationsverfahren 2020 und in vielen bilateralen Gesprächen mit den EFRE-Wirtschafts- uns Sozialpartnern vorgetragen wurden. Wichtiges Anliegen der EFRE-Verwaltungsbehörde ist, das neue Regelwerk so unbürokratisch wie möglich in die Praxis umzusetzen. Dabei wird vor allem auf Kontinuität und Vereinfachung gesetzt.

>> Weiterführende Informationen zur EFRE-Förderperiode 2021-2027